v.l.n.r.: Oberbürgermeister Jürgen Fried, Eheleute Westermann, Minister Peter Strobel, Landrat Sören Meng Foto: MFE

Am Montag (16.04.2018) händigte Finanzminister Peter Strobel das Bundesverdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland an Holger Westermann aus. Mit der Auszeichnung wird sein jahrzehntelanges ehrenamtliches Engagement gewürdigt.

Minister Peter Strobel erklärte bei der feierlichen Ordensaushändigung: „Holger Westermann hat die Frage, was er für andere oder die Gemeinschaft tun kann, zur Richtschnur seines Handelns gemacht.“ Weiterhin betonte Peter Strobel: „Er hat mit seinem jahrzehntelangen Einsatz gezeigt, dass Mitmenschlichkeit und Bürgersinn in unserer Gesellschaft lebendig sind. Wir brauchen diese Initiativen, den Mut und die Tatkraft jedes Einzelnen, um neue Lösungen zu finden und den  Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein.“

Holger Westermann ist am 12. Juli 1943 in Hannover geboren und dort aufgewachsen. 1972 wurde er durch die Oberfinanzdirektion Hannover zum Steuerbevollmächtigten ernannt. Nach erfolgreichem Abschluss der Übergangsprüfung und Umzug ins Saarland wurde Holger Westermann am 12. Mai 1978 durch den damaligen saarländischen Finanzminister Ferdinand Behles zum Steuerberater ernannt. Seit Mitte der siebziger Jahre ist Holger Westermann als Steuerberater in seiner eigenen Kanzlei in Neunkirchen tätig.

Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit zeigte Holger Westermann großes Interesse an der Entwicklung seines Berufsstandes. Unter großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung eigener Interessen hat er sich über lange Jahre hinweg um die Selbstverwaltung des steuerberatenden Berufs und um die Steuerrechtspflege im Saarland verdient gemacht.

Durch sein ehrenamtliches Engagement im Vorstand des Versorgungswerkes der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Saarlandes hat er maßgeblich zur Weiterentwicklung dieser Institution beigetragen. Seine Initiative führte zu einem Wandel des Versorgungswerkes von einer bloßen Zusatzversorgung zu einer vollen Absicherung der Altersvorsorge und des Berufsunfähigkeitsrisikos einschließlich der Hinterbliebenenversorgung. 

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