Symbolbild

Anlässlich des gestrigen Aktionstages gegen Glücksspielsucht hat der Direktor der LMS, Uwe Conradt, eine konsequente Beachtung bestehender Werbebeschränkungen für Anbieter von Glücksspiel angemahnt:

„Schleswig-Holstein selbst hat beim Wiederaufleben seiner Online-Casino-Lizenzen eine Begrenzung der Werbung für diese Angebote zugesichert. Insbesondere sollten die Anbieter mit einer Schleswig-Holstein-Lizenz auf die Verhältnismäßigkeit von solcher Werbung in Form bundesweit empfangbarer Kommunikationsmittel zur regionalen kommerziellen Kommunikation achten. Von dieser Begrenzung ist wenige Wochen nach dem Wiederaufleben der Lizenzen nichts mehr zu spüren: TV-Werbung für Spielmöglichkeiten bei Online-Casinos findet in einer viel zu großen Anzahl privater TV-Programme statt – und dass auch zu Tageszeiten, in denen Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind. Die LMS wird nicht tatenlos abwarten, dass über schleswig-holsteinische Alleingänge das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung massiv gefährdet wird. Dies liegt auch in den kommenden Wochen in den Händen des stellvertretenden Direktors der LMS, Dr. Jörg Ukrow“.

Dieser erklärte: „Auf Initiative der LMS, die als einzige Behörde in Deutschland zugleich Glücksspiel- und Medienaufsicht ist, konnte zumindest die Werbung für das reichweitenstärkste illegale Zweitlotterie-Angebot in einer konzertierten Aktion von Glücksspielaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten eingedämmt werden. Nun gilt es, dieses aufsichtliche Miteinander mit Blick auf die nach dem Glücksspiel-Staatsvertrag verbotene TV-Werbung für illegales Glücksspiel umfassend wiederaufleben zu lassen.“

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