Die Landesregierung bietet den Kommunen im Rahmen eines „Gigabitpakt Schulen Saar“ an, die Schulen an das Glasfasernetz anzuschließen. Zur Finanzierung dieses landesweiten Ausbauprojektes stellt das Land bis zu 4,8 Mio. Euro bereit.

Mit dem Projekt „NGA-Netzausbau Saar“, das eGo-Saar und Staatskanzlei im Schulterschluss vorantreiben, wird in Kürze landesweit eine nahezu flächendeckende Breitband-Grundversorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht. Mittelfristig sollen diese Netze zu Gigabitnetzen weiterentwickelt werden. Ein vorrangiges Aktionsfeld sind hierbei die Schulen. 

„Für ein zukunftssicheres Bildungssystem kommt der Digitalisierung eine wichtige Rolle zu. Grundvoraussetzung ist dabei eine hochleistungsfähige Anbindung an das Internet. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Schulen im Saarland in den nächsten Jahren über Glasfaserleitungen mit Gigabit-Geschwindigkeit ans Datennetz anschließen“, erklärte heute Ministerpräsident Tobias Hans.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hatte letzte Woche im Rahmen seiner Breitbandförderung, die sich an die Kommunen richtet, einen Sonderaufruf für Schulen gestartet. Auf dieser Grundlage schlägt das Land nun einen „Gigabitpakt Schulen Saar“ vor, der jetzt vom Kabinett gebilligt wurde. „Wir haben lange und nachdrücklich beim Bund für ein passgenaues Förderprogramm gekämpft, mit dem wir die Schulen im Saarland ans Glasfasernetz anbinden können. Schon eine Woche nach Start sind wir aufgestellt. Mit dem ‚Gigabitpakt Schulen Saar‘ haben wir für die Kommunen zum Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz ein attraktives Paket geschnürt, das die kommunalen Haushalte mit bis zu 4,8 Mio. Euro entlasten wird“, sagt Ministerpräsident Tobias Hans.

Um alle Schulen im Saarland an das Glasfasernetz anzubinden, sind nach vorläufigen Schätzungen Investitionen in einer Höhe von insgesamt rund 12 Mio. Euro erforderlich. Der Bund wird bei Antragserfolg im neuen Förderprogramm hiervon die Hälfte tragen. Weitere 4,8 Mio. Euro stellt die Staatskanzlei als landesseitige Kofinanzierung bereit. Für die Kommunen verbleibt damit ein zehnprozentiger Eigenanteil von 1,2 Mio. Euro, den der Bund als obligatorische Mindestbeteiligung vorschreibt.

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