Landesvorsitzender der GdP David Maaß Foto: GdP

Der Gürtel der saarländischen Polizistinnen und Polizisten ist eng geschnallt. Die Ordnungshüterinnen und -hüter leiden nicht nur unter dem trotz Aufgabenzuwachs fortschreitenden Personalabbau, sondern noch dazu an Unterbezahlung in Folge der Sparpolitik der Landesregierung der letzten Jahre, wie die Gewerkschaft der Polizei in einem Statement gegenüber HOMBURG1 klarstellt. 

Dass sich dies mehr und mehr herumspricht, sei nicht zuletzt an den aktuellen, im Vergleich zu den Vorjahren dramatisch gesunkenen Bewerberzahlen für Neueinstellungen der Polizei ablesbar. Schon der Besoldungsreport 2018 des DGB habe gezeigt, dass der Bund und die anderen Bundesländer das Saarland abgehängt haben. Das Saarland sei im Bundesvergleich auf den vorletzten Platz abgerutscht. Die Beamtinnen und Beamten im Bund und in Bayern verdienen inzwischen bis zu 6.000 Euro mehr im Jahr als ihre saarländischen Kolleginnen und Kollegen.

Mit Entscheidungen im Mai 2018 am Beispiel der Besoldungsgruppe A 11 sowie erneut in den letzten Tagen zu den beiden untersten Richter-Besoldungsgruppen R 1 und R 2 habe sogar das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes eine Unterbezahlung („Unteralimentation“) der Beamten- und Richterschaft im Saarland festgestellt, die gegen die Verfassung und die dort geregelte Alimentationspflicht des Dienstherrn verstoße. Die Saarlouiser Richter haben die Fälle aus Rechtsgründen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidung kann Jahre dauern. Solange wolle die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Saarland, und ihre Mitglieder aber nicht warten.

Hierzu der Landesvorsitzende der GdP, David Maaß: „Die berufstypischen Gefahren und Beanspruchungen, immer mehr und gefährlichere Einsätze, ständiger Schicht- und Wochenenddienst sowie die prekäre Personalsituation sind Belastung genug für unsere Polizei. Da darf nicht auch noch eine Unterbezahlung ihrer tagtäglichen Leistung hinzukommen. Die zu niedrige Besoldung verstößt nicht nur gegen den Alimentationsgrundsatz, sondern ist geradezu unanständig! Die Besoldungslücke muss mit der Anpassung der Tarifergebnisse der Länder im Frühjahr 2019 endgültig geschlossen werden. 

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