Die Höhe der Förderung beträgt 300 Euro pro Monat. Das Stipendium wird bis zum Ende des Medizinstudiums in Regelstudienzeit– maximal vier Jahre – gewährt. Voraussetzung ist, dass der oder die Studierende ab dem dritten Studienjahr im Fach Humanmedizin an der Universität des Saarlandes eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hat. Mit Erhalt des Stipendiums verpflichtet man sich dazu, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin innerhalb von sechs Monaten nach dem Studium zu beginnen. Darüber hinaus muss man mindestens fünf Jahre lang im Saarland als Hausarzt tätig sein.

Weiterhin führt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie das Förderprogramm zur Niederlassung im ländlichen Raum fort. Durch das Programm können jährlich bis zu 20 Praxisübernahmen und -neuzulassungen im ländlichen Raum mit jeweils bis zu 10.000 Euro gefördert werden. In unterversorgten Gebieten beträgt die Förderung bis zu 20.000 Euro. Die Bildung einer Filiale im ländlichen Raum kann mit 2.500 Euro, in unterversorgten Gebieten mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Mit Stand Mitte Januar konnten bislang insgesamt 17 Praxisübernahmen, darunter eine Filialbildung, gefördert werden. Hiervon können auch Fachärzte und Zahnärzte profitieren.

Bachmann unterstreicht die Notwendigkeit der jetzt getroffenen Maßnahmen – und auch ihren leidenschaftlichen Appell an Hausärztinnen und Hausärzte: „Wir müssen zusammenarbeiten und neue Wege gehen! Damit das Saarland weiterhin ein Land bleibt, in dem wir leben möchten und das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft bietet!“

Den Antrag für das Stipendium findet man unter: www.hausaerzte.saarland.de

 

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