Symbolbild

Ab dem kommenden Montag gilt im Saarland eine offizielle Maskenplficht. Insbesondere neim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dazu will das Land den Bürgern aber kostenfreie Masken zur Verfügung stellen

Das Tragen der Masken ist insbesondere in Supermärkten, Geschäften, Wochenmärkten sowie in Bussen, Taxen und Bahnen wichtig, um sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen. Auch beim Kauf am Wochenmarkt und an Bahnhöfen, Bushaltestellen oder in Kundenzentren von Verkehrsunternehmen ist das Tragen von einfachen Masken vorgeschrieben.

Ausnahmen von der Maskentragepflicht sind nur aus besonderen gesundheitlichen Gründen möglich.  Die Landesregierung wird in den nächsten Tagen über die Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern Masken kostenlos zur Verfügung stellen. Auch für sozial Bedürftige wird es zusätzlich kostenfreie Masken geben.

„Natürlich wird auch überall sonst im öffentlichen Raum empfohlen, Masken zu tragen. Also überall dort, wo man engen Kontakt zu seinen Mitmenschen im öffentlichen Raum hat”, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann, „wird empfohlen eine sogenannte einfache Mund-Nasenbedeckung zu tragen“. Damit sind nicht medizinische Masken gemeint, sondern einfache Papiermasken beziehungsweise selbstgefertigte oder genähte wiederverwendbare Masken.  Medizinische Schutzmasken sollten auf Grund der aktuellen Knappheit weiterhin Ärzten und Pflegekräften vorbehalten bleiben.

„Durch die neue Regelung soll die Eindämmung der Pandemie weiterhin geringhalten und die Ansteckungsgefahr verringert werden“, so Staatssekretär Stephan Kolling. Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem zehnten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

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1 Kommentar

  1. Mich stört nur, dass kein Bußgeld beim nicht Tragen der Maske vorgesehen ist. 145 € wie in Luxemburg finde ich gut. Zeit war ja genug, sich einfache Masken zu beschaffen.

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