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Weitere haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuern reduzieren. Anlass hierzu sind neuere Urteile des Bundesfinanzhofes, teilte das Finanzministerium am Mittwoch (23.11.2016) mit.

Nun können z.B. Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze, die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage im Haushalt (TÜV) und die Kosten eines Hausnotrufsystems innerhalb des sog. „betreuten Wohnens“ im Rahmen einer Seniorenwohneinrichtung steuerlich geltend gemacht werden. Auch die Betreuung und Pflege von Haustieren im eigenen Haushalt wird zukünftig steuerlich begünstigt.
„Nutzen auch Sie die erweiterten Möglichkeiten Steuern zu sparen. Zukünftig sind auch bestimmte Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenzen auf öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein. Vor allem jetzt in der anstehenden kalten Jahreszeit ist hier der Winterdienst zur Schneebeseitigung auf den Gehwegen vor dem eigenen Grundstück zu nennen. Auch die dadurch entstehenden Lohnkosten können nun als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden“, erläuterte die Sprecherin des Finanzministeriums
Das neue Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.11.2016 ist unter www.bundesfinanzministerium.de (Rubrik BMF-Schreiben) abrufbar und enthält in der Anlage zum besseren Verständnis eine Auflistung begünstigter und nicht begünstigter Maßnahmen.
 
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