Symbolbild

Am Donnerstag (21.06.2018) haben sich die Finanzminister der Länder im Rahmen der Finanzministerkonferenz mit dem Konzept „Wohnen für Hilfe“ befasst. Zukünftig soll eine Freistellung des Konzeptes von der Besteuerung forciert werden.

Im Rahmen des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ stellen ältere Menschen Studierenden und Auszubildenden Wohnraum ohne finanzielle Gegenleistung zur Verfügung. Eine Gegenleistung wird jedoch in Form von Unterstützung der älteren Menschen im Alltag (z.B. bei Einkäufen, im Haushalt oder bei Arztbesuchen) erbracht. 

In der Regel wird pro Quadratmeter überlassenen persönlichen Wohnraums eine Stunde Hilfe pro Monat geleistet. Dem Grunde nach unterliegt diese Konzeption für beide Parteien der Besteuerung. Wegen des sozial allerdings äußerst sinnvollen und förderungswürdigen Hintergrundes des Konzeptes haben sich die Länderfinanzminister für die Aufnahme einer Steuerfreistellungsregelung in das Einkommensteuergesetz ausgesprochen.

Finanzminister Peter Strobel: „Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ fördert nicht nur das Miteinander der Generationen und hilft gegen Vereinsamung im Alter, sondern ist zugleich eine pragmatische Antwort auf die Wohnungsknappheit insbesondere in Ballungsgebieten oder Universitätsstädten wie Saarbrücken. Deshalb freue ich mich, dass dieses Konzept auf der Finanzministerkonferenz angenommen wurde und wir eine Steuerfreistellungsregelung gefunden haben. Ich appelliere an den Bundesfinanzminister, diesen Vorschlag zu unterstützen!“

Hinweis: Auch an der Saarbrücker Uni wird Wohnen für Hilfe angeboten Mehr Informationen unter http://www.studentenwerk-saarland.de/de/Wohnen/Wohnen-woanders/Wohnen-fur-Hilfe

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