HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses stand die Anhörung zur Änderung des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVS) auf der Tagesordnung. Zu den Ergebnissen erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:

“Mit der geplanten Gesetzänderung will die Landesregierung verbindlich festschreiben, dass die saarländischen Kommunen ihre Bio- und Restabfälle komplett an den EVS abgeben müssen. Dabei soll für alle Städte und Gemeinden ausgeschlossen werden, dass diese ihren Restmüll vorsortieren und recyceln dürfen. Das bedeutet zum einen wirtschaftliche Nachteile für die sogenannten  Paragraph-3-Kommunen – also diejenigen, die aus dem EVS ausgetreten sind -, da ihnen keine Müllverwertung mehr möglich wäre. Gehen den Kommunen dadurch Einnahmen verloren, könnte sich dies auch erheblich negativ auf die Gebührenstruktur auswirken. Zum anderen würde durch eine solche Restriktion der ökologische Gedanke vollkommen außen vor gelassen.

Mit dieser Argumentation hat die große Mehrheit der heute angehörten Verbände und Kammern, darunter der BUND und Nabu sowie die IHK und HWK, den Gesetzentwurf deutlich kritisiert. Unserer Auffassung nach ist für den EVS hier alleine das Wirtschaftlichkeitsprinzip handlungsleitend, wonach eine vollkommene Auslastung der Verbrennungsanlagen angestrebt werden soll. Das würde für die Verbrennungsanlage in Velsen ein Müllaufkommen von 250.000 Tonnen jährlich bedeuten. Aspekte wie Mülltrennung und -verwertung kommen bei einer solchen Betrachtungsweise jedoch viel zu kurz.

Insofern folgt der Gesetzentwurf auch nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip und der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Dieses sieht vom Grundsatz vor, dass eine Verwertung von Müll stets der Beseitigung vorzuziehen ist. Wir fordern daher von der Landesregierung, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und den Kommunen auch weiterhin das Vorsortieren des Restmülls zu erlauben. Verwertung muss Vorrang vor Verbrennung haben.”

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