HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Verhandlungen zum HTW-Hochhaus erfolgreich abgeschlossen: Kündigung des Projektvertrages vermieden, Baufirmen wollen Ende Oktober beginnen – alle Projektbeteiligten an schnellem Abschluss des Projektes interessiert.
Finanzminister Stephan Toscani und Finanzstaatssekretär Dr. Axel Spies erklärten im Rahmen der Landespressekonferenz am Dienstag (13.09.2016): „Die Projektbeteiligten des HTW-Hochhauses haben vereinbart, dass die Ertüchtigungsarbeiten am Hochhaus bis spätestens Ende Oktober 2016 beginnen. Die bauausführende ARGE hat sich vertraglich verpflichtet, das Hochhaus bis spätestens Ende August  2017 fertigzustellen.“
Finanzstaatssekretär Dr. Axel Spies, der Seitens der Landesregierung die Verhandlungen geführt hatte, teilte mit, dass nach intensiven Verhandlungen aller Projektbeteiligten (Land, Investor Falko, bauausführende ARGE, Finanzierer LBBW) eine Lösung gefunden wurde, die eine Kündigung des Projektvertrages vermeidet und die Fertigstellung des HTW-Hochhauses nunmehr in Angriff nimmt. Die bauausführende ARGE hat sich vertraglich verpflichtet, das HTW-Hochhaus bis spätestens Ende August 2017 fertigzustellen.
Die Vereinbarung der Projektbeteiligten sieht im Wesentlichen vor, dass:
–      die noch ausstehende brandschutzrechtliche Ertüchtigung auf der Basis eines unmittelbaren vertraglichen Verhältnisses zwischen dem Land und der ARGE erfolgt;
–      die ARGE spätestens Ende Oktober 2016  mit den Ertüchtigungsarbeiten beginnen und diese spätestens Ende August 2017  abschließen wird;
–      die ARGE dem Land als Sicherheit für die Fertigstellungsarbeiten eine Erfüllungsbürgschaft von 3 Mio. Euro zur Verfügung stellt;
–      die ARGE die Ertüchtigungsmaßnahmen in vollem Umfang vorfinanziert, d.h. das Land keine Abschlagszahlungen aus dem Landeshaushalt leisten muss;
–      die streitigen Rechtsfragen zum Bausoll im Nachgang zur Ertüchtigung vor den ordentlichen Gerichten geklärt werden; In diesem Gerichtsverfahren wird auch über die Schadensersatzansprüche des Landes wegen der verzögerten Fertigstellung entschieden werden.
–      mit dem Beginn der Ertüchtigungsarbeiten das Saarland die ratenweise Zahlung der Vergütung für die bisher geleisteten Arbeiten an die LBBW aufnimmt.
Die jetzt erfolgte Einigung der Projektbeteiligten wurde durch ein Entgegenkommen der LBBW ermöglicht. Die LBBW, der vom Land die Kündigung des Projektvertrages angedroht worden war, erklärte sich bereit, hinsichtlich ihrer Ansprüche gegenüber dem Saarland auf einen Betrag von 3,4 Mio. Euro zu verzichten. Dieses Zugeständnis der LBBW trug auch zur Bereitschaft der ARGE bei, anstelle von Falko gegenüber dem Saarland die Verpflichtung zur Fertigstellung des HTW-Hochhauses und die entsprechende Vorfinanzierung zu übernehmen. Denn die Vereinbarung sieht vor, dass bis zu 1,7 Mio. Euro der 3,4 Mio. Euro der ARGE angerechnet werden, und zwar nur im Falle, dass sie zu Schadensersatzleistungen an das Land verurteilt wird.
Mindestens 1,7 Mio. Euro verbleiben somit als finanzieller Vorteil beim Land. Dafür ist das Land im Gegenzug bereit, die monatlichen Ratenzahlungen an die LBBW für die bereits geleisteten Arbeiten vor Übergabe des HTW-Hochhauses aufzunehmen und die Kosten der Interimsunterbringung in der Zeit der brandschutzrechtlichen Ertüchtigung durch den neuen Vertragspartner ARGE zu finanzieren. Da diese Kosten voraussichtlich weniger als 1,7 Mio. Euro betragen werden, verbleibt beim Land ein endgültiger finanzieller Vorteil.
„Die jetzt erfolgte Einigung trägt den Leitlinien des Landes Rechnung: Nämlich das HTW-Hochhaus so schnell wie möglich fertigzubauen und der HTW für eine Nutzung zur Verfügung zu stellen sowie die finanziellen und rechtlichen Interessen des Saarlandes zu wahren“, so Finanzstaatssekretär Dr. Axel Spies. „Das Kabinett hat mit seiner heutigen Zustimmung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Unterzeichnung der Vereinbarung in den nächsten Tagen erfolgen kann.“
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