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Finanzminister Stephan Toscani: Einigung schafft Planungssicherheit für Unternehmen. Ungerechtfertigte Steuervorteile von großen Unternehmensvermögen werden eingeschränkt. Mit Mehreinnahmen ist zu rechnen.
In Berlin haben sich am Mittwoch, dem 21.09.2016 die Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf einen Kompromiss geeinigt.
Minister Stephan Toscani Foto: www.saarland.de
Minister Stephan Toscani
Foto: www.saarland.de
„Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist ein wichtiges Signal an die mittelständischen Unternehmen. Die traditionellen familiengeführten Unternehmen prägen die Vielfalt und den Erfolg des deutschen Mittelstandes. Sie sind verlässliche Arbeitgeber für Millionen von Menschen. Mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Erbschaftsteuer erhalten gerade diese Unternehmen wieder Rechts- und Planungssicherheit für den vielfach anstehenden Generationenwechsel in den Betrieben.
Nach dem vorliegenden Kompromiss können Firmenerben wie bisher weitgehend oder sogar vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb längere Zeit fortführen und die Arbeitsplätze weitgehend erhalten. Zugleich entspricht er den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, weil er zielgenauere und strengere Vorgaben gerade beim Übergang von großen Unternehmensvermögen formuliert, so dass hier ungerechtfertigte Steuervorteile eingeschränkt  werden“, so Finanzminister Stephan Toscani.
Für kleinere Unternehmen mit bis zu fünf Arbeitnehmern werden auch nach der Erbschaftsteuerreform wie bisher besonders niedrige bürokratische Hürden für eine Steuerbefreiung gelten. Zudem soll eine Regelung eingeführt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer siebenjährigen teilweise zinslosen Stundung bei Erwerb von Todes wegen führen kann. So soll vermieden werden, dass der Erbe eines Unternehmens dieses veräußern müsste und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen, allein um die Erbschaftsteuer aufzubringen.
Stephan Toscani: „Für das Saarland ist die Einigung im Hinblick auf die Konsolidierung des Landeshaushalts, die Einhaltung der Schuldenbremse und Investitionen in Bildung und Wirtschaft besonders wichtig. Die Erbschaftsteuer bleibt als Landessteuer, aber bundeseinheitlich geregelt, erhalten. Der Landeshaushalt kann verlässlich mit den Einnahmen aus der Erbschaftsteuer planen. Da Ausnahmeregelungen für große Unternehmensvermögen entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkt werden, sind Mehreinnahmen aus dieser Steuerart zu erwarten.“
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