HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Lübeck ist heute die Vereinbarung „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ mit den Länderministern und Arbeitsministerin Andrea Nahles unterzeichnet worden. Wie Sozialstaatssekretär Stephan Kolling mitteilt, werden damit Opfer entschädigt, die in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. zwischen 1949 bis 1990 in der DDR in zahlreichen stationären psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe Leid und Unrecht erfahren haben.

„Bund, Länder sowie die beiden großen Kirchen in Deutschland haben sich darauf geeinigt, ein Hilfesystem zu errichten, das Betroffenen bis Ende 2019 die Möglichkeit bietet, Anträge auf finanzielle Ausgleiche zu stellen und Beratung zu erhalten“, so Stephan Kolling.
Das Hilfesystem „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ sieht nach Angaben des Staatssekretärs auf Länderebene sogenannte regionale qualifizierte Anlauf- und Beratungsstellen vor, die bis April 2017 ihre Arbeit aufnehmen und den betroffenen Personen bei weiteren Unterstützungsmöglichkeiten bezüglich der Bewältigung ihrer Erfahrungen beratend zur Seite stehen. Darüber hinaus können Betroffene bei diesen Anlaufstellen Anträge auf finanzielle Ausgleiche stellen.
„Ich freue mich, dass sich Bund, Länder und die beiden Kirchen darauf einigen konnten, ein Hilfesystem zu errichten, dass die Auswirkungen dieser Geschehnisse aufarbeitet und den betroffenen Personen unterstützend zur Seite steht. Angesichts der bereits eingerichteten Fonds „Heimerziehung“ ist es unter dem Aspekt der Gleichbehandlung nur logische Konsequenz, auch für diese Menschen entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote anzubieten.“, betont Staatssekretär Stephan Kolling abschließend.
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