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„Wir erwarten, dass Steuerbetrug durch Manipulation elektronischer Registrierkassen bald unmöglich wird“, erklärten Thomas Eigenthaler (DSTG) und Finanzminister Stephan Toscani im Rahmen eines gemeinsamen Pressegesprächs am Donnerstag (10.03.2016). Stephan Toscani: Ich freue mich sehr, dass Thomas Eigenthaler und ich hier gemeinsam mit Ihnen sprechen können. Wir haben uns intensiv zu dem Thema ausgetauscht und haben hohe inhaltliche Übereinstimmung festgestellt.“

Stephan Toscani erläuterte, es gebe positive Signale, dass das Bundesfinanzministerium intensiv an einer Lösung der Problematik arbeitet. „Ich bin zuversichtlich, dass jetzt eine für alle Seiten vernünftige und praktikable Regelung erreicht wird.“ Er verwies in diesem Zusammenhang auf seine bereits 2014 erhobene Forderung, Maßnahmen gegen die Manipulation elektronischer Registrierkassen zu ergreifen.

„Die Steuerausfälle durch falsche Kassenabrechnungen werden bundesweit auf bis zu zehn Milliarden Euro geschätzt, das heißt wir reden alleine für das Saarland über einen Betrag in Höhe von bis zu 60 Mio. Euro pro Jahr“, so Finanzminister Stephan Toscani. „Gerade das Saarland ist darauf angewiesen, die eigenen Einnahmen zu sichern und zu erhöhen, um so wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung und Infrastruktur leisten zu können. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Schließen von Steuerschlupflöchern. Ich halte daher schon lange die technologieoffene gesetzliche Einführung der manipulationssicheren Kassen für geboten. Da sind wir aktuell einen großen Schritt vorangekommen. Jetzt gibt es Konsens zwischen Bund und Ländern.“

Thomas Eigenthaler betonte, dass es der DSTG besonders um Steuergerechtigkeit geht. „Wenn der Staat nach einem Jahrzehnt der „Prüfung“ hier nicht endlich konsequent handelt, werden die klaren „Vollzugsdefizite“ im Vergleich zur Besteuerung der Arbeitnehmer und der Rentner „strukturell“ werden. Außerdem fehlt es dem Staat durch den Steuerbetrug an Geld für wichtige Zukunftsinvestitionen.“ Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass andere EU-Länder wie Österreich und Italien schon weiter seien.

Minister Stephan Toscani hält die verpflichtende Einführung eines technischen Datensicherungssystems für elektronische Registrierkassen, das alle Geschäftsvorfälle protokolliert und so ermöglicht, Steuerbetrug effektiver zu begrenzen, für erforderlich. Geplant sei zudem, dass das Datensicherungssystem eine digitale Schnittstelle zur Prüfsoftware der Finanzverwaltung haben müsse. Schließlich setzt die Verwendung eines Datensicherungssystems eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als manipulationssicher voraus.

Abschließend stellte der Finanzminister klar: „Ich fordere keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Wer aber die Vorteile einer elektronischen Kasse nutzt, muss zukünftig auch ein technisches System verwenden, das alle Geschäftsvorfälle manipulationssicher elektronisch speichert. So bekämpfen wir Steuerbetrug und beseitigen Wettbewerbsnachteile der Steuerehrlichen.“

Hintergrund:

Gemäß BMF-Schreiben vom 26.11.2010 müssen Unternehmer spätestens ab 01.01.2017 elektronische Registrierkassen einsetzen, die in der Lage sind, alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen und aufzubewahren. Aufgrund dieser  Verpflichtung entstehen vielen Unternehmen ohnehin Umrüstungskosten.

Von daher erscheint es sinnvoll, dass auch das neue Datensicherungssystem zum 01.01.2017 in Kraft tritt.

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