HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Streit zwischen dem saarländischen Sozialministerium und den Landkreisen um die Neuregelung und den Kostenausgleich beim Unterhaltsvorschussgesetz ist beigelegt: Kreise und Ministerium einigten sich am Montag, 28. August, auf eine Kompromissformel, wonach abteilige Bundesmittel an die Landkreise weitergeleitet werden.

Ministerin Monika Bachmann sicherte den Landkreisen einen fairen Kostenausgleich im Rahmen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu. Da derzeit Unklarheit über die tatsächlichen Mehrbelastungen durch gestiegene Antragszahlen bestehe und auch die Höhe des Rückgriffs auf die Unterhaltsschuldner nicht bemessen werden könne, werde man die bestehende gesetzliche Regelung, wonach die Landkreise 16,67 Prozent tragen, ändern. Künftig sollen die Kreise bis zur Revision einen Anteil von 15 Prozent tragen.

„Es ist unstreitig, dass durch die geplanten Verbesserungen im Unterhaltsvorschuss, namentlich die Anhebung der Altersobergrenze von 12 auf 18 Jahre und die Streichung der maximalen Bezugsdauer, es in diesem Bereich zu personellen und finanziellem Mehraufwand der Kommunen kommen wird“, so Monika Bachmann. Den Kosten müssen aber auch die sich ergebenden Entlastungen bei den Kommunen den Mehraufwendungen entgegengestellt werden. Diese sind derzeit noch nicht exakt bezifferbar.

Unklar seien bislang insbesondere die zu erwartenden Antragszahlen: hierbei gehe der Bund jedoch nur noch von einem Anstieg um 121.000 Fälle aus, aktuell beziehen etwa 440.000 Kinder Unterhaltsvorschuss. Danach wäre ein Zuwachs von etwa 25 Prozent zu erwarten. Der Landkreistag geht hingegen mindestens von einer Verdoppelung der Zahlen aus. Unklar ist auch die Höhe der zukünftig möglichen Refinanzierung durch Rückgriffe, die in den saarländischen Kommunen derzeit sehr unterschiedlich seien.

Auch dies müsse Berücksichtigung finden. Ebenso müssten Entlastungen der Kommunen berücksichtigt werden, wenn Kinder und Jugendliche wieder in den Bezug von UVG-Leistungen kommen, die aktuell Leistungen nach dem SGB II beziehen. Die Wechselwirkungen müssen ermittelt und dann im Wege einer Revision ein fairer Ausgleich zwischen den Belastungen des Landes und der Kommunen errechnet werden. Dies könne aber frühestens Mitte 2018 erfolgen. Das Sozialministerium hat daher eine Evaluation vorgeschlagen, um die Auswirkungen auf die Kostenfolge im Saarland genau zu ermitteln.

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