Gerade diese Vorschrift ist nach der Verständigung im Vermittlungsausschuss vom Tisch. Künftig sollen Mittel des Bundes zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt werden. Eine feste Quote für eine Ko-Finanzierungspflicht der Länder soll es –wie bisher- nicht geben. Darüber hinaus konnten sich die Länder bei einer weiteren wichtigen Frage durchsetzen: die Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich beziehen sich gemäß dem Kompromiss nur auf die kommunale Bildungsinfrastruktur, nicht aber auf das Bildungswesen insgesamt. Damit kann der Bund weder auf Bildungsinhalte noch auf Qualitätsstandards im Bildungsbereich Einfluss nehmen.

 „Die Bildungshoheit der Länder bleibt gewahrt.“, meinte Ministerpräsident Hans. „Das ist ein schöner Erfolg für die Länder. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Bund die Länder mit zusätzlichen Mitteln unterstützen will. Diese Finanzhilfen sind aber ausschließlich infrastrukturbezogen und greifen nicht in Lehrpläne und Schulqualität ein. Bildung ist und bleibt damit Ländersache.“ Im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur wurden schließlich die Kontroll- und Steuerungsrechte des Bundes zugunsten der Länder abgeschwächt. Bereits am heutigen Freitag soll der Deutsche Bundestag das Gesetz beschließen. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 15. März 2019 vorgesehen.

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