„Der Beschluss zur Grundrente ist ein Schritt zu mehr Leistungsgerechtigkeit in unserem Land. Wer sich Jahre lang abgerackert hat, der darf im Alter nicht von Existenzängsten geplagt sein – das war von Anfang an die Position der SPD. Ab 2021 bleiben jetzt Millionen Rentnerinnen und Rentnern mehr Geld für den Kino-Besuch mit den Enkeln oder das Lieblingsessen und damit für einen würdevollen Lebensabend. Die SPD beweist damit, dass sie die politische Kraft ist, die in Deutschland für soziale Gerechtigkeit sorgt“, sagt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ulrich Commerçon.

Mit dem jetzigen Kompromiss werde auf die von Teilen der CDU geforderte hochbürokratische und entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung verzichtet, stattdessen prüfen die Behörden automatisch und unbürokratisch anhand der Einkommensprüfung, wer die Grundrente bekommt. Von der Grundrente profitieren besonders häufig Frauen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Auch die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt, dass sich die Bundesregierung endlich nach langen Verhandlungen auf eine Grundrente geeinigt hat. „Davon können nahezu 1,5 Millionen Menschen profitieren, in den meisten Fällen Frauen, die am stärksten von Altersarmt betroffen sind. Dies stärkt das Solidarprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. „Es sind aber weitere Schritte zur Sicherung des Rentensystems notwendig, um trotz Grundrente die weitere Zunahme von Altersarmut zu verhindern. Schließlich kommen nicht alle auf 35 Versichertenjahre“, betont Caspar.

Die Arbeitskammer fordert daher die Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 12 Euro. Außerdem müssen die Rentenabschläge für Erwerbsgeminderte gestrichen werden. Zur Sicherung des Lebensstandards muss das Rentenniveau zudem auf mindestens 50 % angehoben werden. Positiv bewertet die AK, dass Bezieher von Betriebsrenten oder von Kapitalleistungen bei den Krankenkassenbeiträgen über einen Freibetrag von 155,75 Euro entlastet werden sollen. „Es ist nicht nachvollziehbar, das sie dafür bisher den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, während für die gesetzliche Rente nur der halbe Beitragssatz jeweils für Arbeitgeber und Beschäftigte fällig wird“, so Caspar.

Zu begrüßen sei auch, dass eine Verbesserung durch die Grundrente mit der Einführung eines Freibetrages nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes zunichte gemacht werden soll. Aus Sicht der AK könnte man allerdings auf die Einkommensprüfung verzichten. Immerhin soll diese per automatisierten Datenaustausch zwischen Rentenkasse und Finanzbehörden erfolgen. „Die Bedürftigkeitsprüfung, die vorher diskutiert wurde, hätte sicherlich dazu geführt, dass viele aus Scham oder Unwissen abgeschreckt worden wären, die Grundsicherung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen“, so Caspar.

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