Bei Interesse an einer Umschulung zum/zur staatlich anerkannten Kinderpfleger*in genügt es, eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren vorweisen zu können. Diese Umschulungsmaßnahme dauert dann nur ein Jahr. Eine Umschulung wird nur finanziert, wenn die/der Teilnehmende keine Aussicht auf Anstellung im alten Beruf hat oder durch Krankheit/Behinderung die Ausübung des erlernten Berufs nicht mehr möglich ist.

Das zukünftige Arbeitsfeld von Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen deckt weit mehr als den klassischen Kitabereich ab. Tätigkeitsfelder nach einer Umschulung können auch in Heimen oder in der Jugend- und Kinderarbeit liegen. Außerdem werden Erzieher*innen in Jugend- und Erziehungswohnheimen, Jugendzentren oder auch Sucht- und Familienberatungsstellen eingesetzt. Auch Kinderkliniken, Internate, Grund- und Sonderschulen, Ferien- und Erholungsheime sowie Jugendorganisationen beschäftigen Erzieher*innen.

Kontakt: Ministerium für Bildung und Kultur

Referat D1 – Schulentwicklungsplanung und Qualitätssicherung für berufliche Schulen, Ansprechpartner*innen:

Frau Sabrina Himbert, s.himbert@bildung.saarland.de, Tel. 0681/501-7234)

Herr Jens Schneider, j.schneider@bildung.saarland.de, Tel. 0681/501-7578)

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