Aufgrund des Buchungs- und Zahlungsvorgangs zum Erwerb eines Flug- oder Bahntickets sind den Unternehmen die persönlichen Daten ihrer Kunden bekannt. Die automatisierte Prüfung ob, wem und in welcher Höhe Entschädigungsansprüche zustehen, sowie deren unmittelbare Abgeltung ist den Unternehmen folglich ohne weiteres möglich.
Minister Jost zu seinem Vorstoß: „Wer Flug- oder Bahntickets bucht und dann sprichwörtlich am Gate oder Bahnsteig stehengelassen wird, darf am Ende nicht auch noch seinen finanziellen Ansprüchen hinterherlaufen müssen. Die aus meiner Sicht beste Lösung für ist eine automatisierte Entschädigungszahlung. Diese Lösung würde allen Beteiligten viel Ärger ersparen.“
Der saarländische Verbraucherminister wird die Umsetzung der von ihm angestoßenen Initiativen auch weiterhin mit Nachdruck verfolgen. „Mit dem Anstoßen einer Debatte ist es schließlich nicht getan. Wir wollen ja auch eine Wirkung erzielen, etwas erreichen für die Verbraucher. Deshalb werde ich mir für die Durchsetzung unserer Anliegen auch weiterhin Verbündete suchen und konsequent politischen Druck machen. Bei der Musterklage hatten wir Erfolg damit.“















