Ministerin Monika Bachmann betont: „Das Interesse von Frauen an der Politik ist definitiv gegeben, jetzt müssen sich die Frauen endlich trauen sich auch zur Wahl zu stellen. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung, um teilzuhaben, um mitzugestalten und um mitzuentscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten.“

Zahlen – Daten – Fakten:
• 1873: Hedwig Dohm forderte als erste Frau das Frauenwahlrecht in Deutschland
• 12. November 1918: Frauen in Deutschland erhalten durch den Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht
•30. November 1918: aktives und passives Wahlrecht für Frauen werden gesetzlich fixiert
• 19. Januar 1919: Frauen können bei der Wahl der Deutschen Nationalversammlung erstmals ihr Wahlrecht auf nationaler Ebene nutzen sowie erstmals gewählt werden. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 82%. 37 weibliche Abgeordnete aus 300 Kandidatinnen ziehen in das Parlament ein. Insgesamt gab es 423 Abgeordnete

• 19. Februar 1919: Marie Juchacz spricht als erste Frau in einem deutschen Parlament (Weimarer Nationalversammlung)
• 23. Mai 1949: Juristin Elisabeth Selbert erwirkt Einbindung der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Grundgesetz als Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) aufgenommen.
• 5. Oktober 1947: Dem ersten Landtag des Saarlandes (1947 – 1952) gehörten in der 1. Wahlperiode vier Frauen an bei insgesamt 50 Abgeordneten (8 %).
• 14. August 1949: Bei der ersten Bundestagswahl ziehen 31 Frauen neben 378 Männern in den Bundestag ein (6,8 %).

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