Er fügte abschließend an: „Die Finanzverwaltung im Saarland hat bereits 2017 im Hinblick auf den sich abzeichnenden Reformbedarf mit automationstechnischen Vorarbeiten begonnen. Auf der Grundlage einer Verknüpfung von steuerlichen Daten mit Kataster- und Grundbuchparametern wird eine Grundstücksdatenbank aufgebaut, mit der wir einen elektronischen Datenaustausch ermöglichen.

Die Nutzung und Weitergabe von Daten an Fachprogramme zur Bewertung für Zwecke der Grundsteuer sollen dazu führen, dass ein neues Grundsteuerverfahren weitgehend automatisiert betrieben werden kann.“

Der IT-Planungsrat ist das zentrale Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik. Er wurde zum 01. April 2010 mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages „über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung des Art. 91c Grundgesetz” (IT-Staatsvertrag) ins Leben gerufen.

Die Föderalismuskommission II hat 2009 mit Artikel 91c Grundgesetz die Grundlage für eine verbindliche IT-Koordinierung von Bund und Ländern geschaffen. Durch diese Grundgesetzänderung hielt die Informationstechnik erstmals Einzug in die Deutsche Verfassung. Der Staat hat damit die Herausforderung der voranschreitenden Digitalisierung von Staat und Verwaltung angenommen.

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