Symbolbild

Auf Initiative von Finanzstaatssekretär Ulli Meyer stand am Sonntag (15.04.2018) das Thema „Digitalisierung bei der Umsetzung der Reform zur Grundsteuer“ auf der Tagesordnung des 6. IT-Planungsrats.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum 31.12.2019 eingeräumt.

Nach Verkündung der Neuregelung dürfen die bisher geltenden Vorschriften längstens noch bis Ende 2024 angewendet werden, um dem mit einer Reform der Grundsteuer verbundenen außerordentlichen Umsetzungsaufwand Rechnung zu tragen. Dieser lange Zeitraum ist erforderlich, weil nach mehr als 50 Jahren ohne Reform völlig neue Bewertungsgrundlagen geschaffen werden müssen.

„Ein Reformprozess in der vorgegebenen Frist des BVerfG wird nur mit Hilfe eines hohen Digitalisierungsgrades gelingen. Die Digitalisierung wird bei der Umsetzung der Grundsteuerreform eine zentrale Rolle einnehmen – unabhängig auf welches Modell sich Bund und Länder verständigen. Das Vorhaben muss Modellcharakter haben.

Es muss modellhaft geplant und umgesetzt werden. Dadurch wird es zur Referenz für die grundlegende Modernisierung des öffentlich-rechtlich organisierten E-Governments in Deutschland“, erklärte der CIO der saarländischen Landesregierung, Ulli Meyer.

Weiter auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein