Anlässlich des gestrigen Energiekongresses in Saarbrücken erklärt Dagmar Ensch-Engel, energiepolitische Sprecherin der Linksfraktion im Saarländischen Landtag:

„Wie der heutigen Berichterstattung zu entnehmen ist, haben die Energieexperten auf dem Kongress bis auf eine Ausnahme wieder einmal ausschließlich auf das Thema Energieerzeugung gesetzt, anstatt auch die Energieeinsparung anzusprechen. Die größten CO2- Emissionen werden nämlich immer noch durch Verkehrsmittel, wie beispielsweise Flugzeuge oder dem zunehmenden KFZ-Verkehr, beziehungsweise durch mangelnde Energieeffizienz in Gebäuden erzielt.“
Natürlich sei die Energiewende notwendig, um unsere Klimaziele bis 2020 wenigstens annähernd zu erreichen, so Ensch-Engel.
„Aus unserer Sicht ist die Energiewende jedoch bisher ein Flop. So wird zum Beispiel im Saarland vorrangig auf Windenergie gesetzt, ohne dass auch nur ernsthaft über Speichermöglichkeiten und deren Umsetzung nachgedacht wird. Zudem werden Landschafts-, Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht beachtet.“

Ensch-Engel erinnert diesbezüglich auch erneut an die Probleme und Gefahren durch Infraschall:  „Die Physikalisch-technische Bundesanstalt kam bereits im letzten Jahr in einem internationalen Forschungsprojekt zum Ergebnis, dass der Mensch tiefere Töne wahrnimmt als bislang angenommen und bereits Töne ab acht Hertz zu messbaren Reaktionen im Gehirn führen. Man stellte fest, dass es sich bei Infraschall durchaus um ein Problem handelt und es auf jeden Fall noch weiteren Forschungsbedarf gibt.“ Solange die Auswirkungen von Infraschall also nicht gründlich erforscht seien, so Ensch-Engel weiter, sei es verantwortungslos, Abstandsregelungen zur Wohnbebauung, die in anderen Ländern Standard seien, im Saarland zu verweigern. „Zum Schutz der Saarländerinnen und Saarländer ist eine 10-H-Regelung wie in Bayern nötig: Der Abstand zwischen Windkraft-Anlage und Wohnbebauung sollte das Zehnfache der Höhe einer Anlage betragen.“
In diesem Zusammenhang verweist Ensch-Engel auf die kürzlich angestrebte Verfassungsbeschwerde durch zwei Verfassungsrechtler der Uni des Saarlandes, die Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen veralteter Regelwerke zum Emissionsschutz im Zuge des Ausbaus von Windenergieanlagen in Deutschland eingereicht haben. Die Uni-Professoren sähen durch Windräder, die zu nahe an Wohnbebauung stehen, Artikel 2, Absatz 2, des Grundgesetzes – das Recht auf körperliche Unversehrtheit – verletzt.

„DIE LINKE hält letztendlich einen gesunden Mix von erneuerbaren Energien, in Verbindung mit erhöhter Energieeffizienz und innovativen Brücken- und Speichertechnologien für sinnvoll“, so Ensch-Engel abschließend.

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