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Anlässlich des Weltdrogentags am 26. Juni erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Klaus Kessler:
Klaus Kessler - Stellvertretender Fraktionsvorsitzender - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Klaus Kessler – Stellvertretender Fraktionsvorsitzender – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Alleine im ersten Halbjahr 2016 hatten wir im Saarland bereits 15 Drogentote zu beklagen. Das sind bereits fast so viele wie im gesamten Vorjahr. Diese alarmierende Entwicklung verdeutlicht, dass die Landesregierung die Präventionsmaßnahmen auf diesem Gebiet noch deutlich ausbauen muss. Dazu zählt es beispielsweise, mehr in Projekte des Drogenhilfezentrums zu investieren. Die wachsende Zahl an Drogenopfern ist unserer Auffassung nach jedoch auch ein Ergebnis der bisherigen, verfehlten Drogenverbotspolitik der Bundesregierung.

Das zeigt sich an folgendem Beispiel: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ermittelt, dass etwa jeder Zehnte der zwölf- bis 17-Jährigen und mehr als ein Drittel der 18- bis 25-Jährigen in Deutschland bereits das Rauschmittel Cannabis konsumiert haben. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das bisherige Betäubungsmittelgesetz in keiner Weise dazu führt, dass Menschen vom Cannabiskonsum absehen. Es zeigt zum anderen auch, dass sich durch die Verbotspolitik ein florierender Schwarzmarkt etablieren könnte, über den auch Jugendliche auf einfachem Weg Cannabis beziehen können. Dies birgt zweierlei Gefahren: Erstens setzen sich Käufer dem Risiko aus, minderwertige, verunreinigte Produkte zu erwerben, die ihre Gesundheit erheblich schädigen können. Zweitens eröffnet der Schwarzmarkt Tür und Tor dafür, dass die Konsumenten mit härteren Drogen in Kontakt kommen.

Um dem Schwarzmarkt die Grundlage zu entziehen und effektiv zu verhindern, dass gesundheitsschädigende Produkte verbreitet werden, brauchen wir kontrollierte, legale Zugangswege. Daher sprechen wir uns für eine generelle Entkriminalisierung des Cannabisbesitzes und -konsums unter der Voraussetzung eines funktionierenden Jugend- und Verbraucherschutzes aus. Das muss bedeuten, dass Cannabis ausschließlich über lizenzierte Fachgeschäfte vertrieben werden darf. Fachpersonal muss Käufer außerdem über die Konsumrisiken aufklären.”

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