HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Zu den Ergebnissen der Prüfung der Kommunalaufsicht, wonach die Entscheidung des Zweckverbands LIK.Nord zur Ausgliederung der Betzenhölle rechtmäßig gewesen ist, erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Auch unabhängig von der Entscheidung der Kommunalaufsicht darf unserer Auffassung nach kein Weg an einem umgehenden Stopp der Planungen für eine Warenhausansiedlung in der Betzenhölle vorbeiführen. Das Vorhaben ist weder aus ökologischer noch ökonomischer Sicht zu rechtfertigen.

Zum einen hätte das Umweltministerium die Pläne für eine Ausgliederung der Betzenhölle bereits im Vorfeld stoppen können und müssen. Denn in der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und der LIK.Nord existiert ein klares Bebauungs- und Planungsverbot für die LIK.Nord-Gebiete. Dass man die Planungen dennoch weiter verfolgt hat, ist offenbar schlicht politischer Wille gewesen, um die Hürden für die Ansiedlung des Warenhauses so gering wie möglich zu halten. Umweltminister Jost lässt den Naturschutz zugunsten der wirtschaftlichen Interessen einer Warenhauskette einfach links liegen.

Zum anderen verstößt die geplante Ansiedlung unserer Auffassung nach eindeutig gegen die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan Siedlung. Die Landesplanung besagt, dass Ansiedlungen auf der Grünen Wiese begrenzt werden müssen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen den innerörtlichen Versorgungsbereich des zentralen Ortes nicht beeinträchtigen dürfen. Doch eben zu dieser Beeinträchtigung würde es im Falle der Ansiedlung kommen. Es droht ein erheblicher Kaufkraftabfluss für den Einzelhandel in der Stadt Neunkirchen und den Umlandgemeinden.

Wir fordern daher von der Landesregierung erneut, sämtliche Planungen für die Ansiedlung aufzugeben. Dazu muss sie nicht erst die Entscheidung des Bundesamtes für Naturschutz abwarten.”

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