HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Zur Diskussion um die Ansiedlung eines Supermarkts im Bereich von Flächen des Naturschutzprojekts ,Landschaft der Industriekultur Nord’ (LIK-Nord) in Neunkirchen erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Mit ihrem Vorhaben, die Ansiedlung eines Supermarkts im Schutzgebiet Betzenhölle zu genehmigen, erteilt die Stadt Neunkirchen nicht nur dem Naturschutz eine klare Absage. Sie setzt auch die Existenz von kleineren Einzelhändlern im Umkreis aufs Spiel. So fürchtet der Verkehrs- und Gewerbeverein der Gemeinde Illingen eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung und hat inzwischen sogar eine Unterschriftenaktion gegen das Projekt gestartet.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass laut Medienberichten sowohl Innenministerium als auch Umweltministerium keine Einwände gegen die Ansiedlung des Warenhauses in der Betzenhölle erhoben haben. Das Umweltministerium habe die LIK-Nord sogar aufgefordert, einer Ausgliederung des Schutzgebiets im Austausch gegen eine andere Fläche zuzustimmen, um den Bau zu ermöglichen.

Fest steht: Das Naturschutzgroßprojekt LIK-Nord wird mit millionenschweren Summen vom Bund gefördert. Sowohl die daran beteiligten Kommunen als auch das Land haben sich gegenüber dem Bund verpflichtet, die ausgewiesenen Flächen zu schützen. Es gilt dort ein Bebauungsverbot. Sollte der Beschluss gefasst werden, die Betzenhölle auszugliedern oder sollte die Stadt Neunkirchen aus der LIK-Nord austreten, um das Bauprojekt umzusetzen, könnte das Bundesamt für Naturschutz Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe erheben.

Behält die Landesregierung ihre unkritische Haltung zu dem Projekt bei, riskiert sie also einen beträchtlichen finanziellen Schaden, von dem unklar ist, wer letztlich dafür aufkommen muss. Ein Rechtsstreit schiene dann vorprogrammiert. Wir fordern daher sowohl Innen- als auch Umweltministerium auf, gegenüber der LIK-Nord darauf hinzuwirken, die Betzenhölle als Schutzgebiet zu belassen. Sie muss außerdem die Stadt Neunkirchen auffordern, in Kooperation mit der Warenhauskette die möglichen Alternativstandorte für eine Ansiedlung ernsthaft zu prüfen.”

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