HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Haltung von Wildtieren in Zirkussen fordert die Grünen-Landtagsfraktion von der Bundesregierung, den am 18. März 2016 gefassten Beschluss des Bundesrates für ein Haltungsverbot schnellstmöglich umzusetzen. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende, Hubert Ulrich:
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag - Bild: gruene-fraktion-saar.de
Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Landtag – Bild: gruene-fraktion-saar.de
“Wildtiere leiden unter der Haltung in Zirkusbetrieben erheblich. Zu dieser Einsicht sind inzwischen glücklicherweise auch zahlreiche saarländische Kommunen gelangt. Da jedoch Rechtsunsicherheit darüber herrscht, welche Möglichkeiten die Städte und Gemeinden überhaupt haben, um ein Auftrittsverbot zu erwirken, muss der Bund endlich eine verbindliche gesetzliche Regelung schaffen. Inzwischen liegt bereits der dritte Bundesratsbeschluss für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen vor.
Die Bundesregierung darf sich nicht mehr länger aus ihrer Verantwortung für das Tierwohl stehlen und die Forderung der Länderkammer mit der Begründung zurückweisen, dass ein Wildtierverbot nicht mit dem Berufs- und Eigentumsrecht der Zirkusbetreiber zu vereinbaren sei. Zum einen haben bereits fachkundige Vereinigungen wie die Bundestierärztekammer und die Tierärztliche Vereinigung für den Tierschutz darauf hingewiesen, dass die ständig wechselnden Standortbedingungen bei der Zirkushaltung nicht in Einklang mit Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes stehen. Außerdem leiden die Tiere unter ständigem Stress durch beengte Käfige, durch die Auftritte sowie fragwürdige Dressurmethoden.
Zum anderen ist der Tierschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes als Staatsziel definiert. Unter dieser Prämisse ist auch die im Jahr 2013 von der Bundesregierung vorgenommene Änderung des Tierschutzgesetzes unzureichend. Sie hatte darin lediglich eine Einschränkung der Wildtierhaltung eingefügt. Eingegriffen werden könne demnach erst, wenn Haltung und Transport “nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden” (Paragraph 11 Absatz 4) möglich sind.
Wir erwarten von der Bundesregierung, ihrem verfassungsgemäßen Auftrag für den Tierschutz nachzukommen. Vor dem Hintergrund, dass es bei der Frage der Wildtierhaltung um nichts Geringeres als das Wohl unserer Mitgeschöpfe geht, halten wir auch einen Eingriff in das Grundrecht der Berufs- und Eigentumsfreiheit der Betreiber für verhältnismäßig. Wir fordern von der Landesregierung, mit Nachdruck auf die Bundesregierung einzuwirken, damit diese zeitnah eine Rechtsverordnung für ein Wildtierverbot in Zirkussen auf den Weg bringt.”
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