Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen gelten ab dem heutigen Mittwoch, 18.03.2020, verschärfte Regelungen für das soziale Leben, Veranstaltungen, Gastronomie und Einzelhandel. In Abstimmung mit dem Bund und den Ländern hat die saarländische Landesregierung umfassende Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erlassen.
Gemeinsam mit dem Bund und den Ländern setzt die saarländische Landesregierung mit einer Reihe einschneidender Maßnahmen auf die Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Das Gesundheitsministerium hat hierzu eine entsprechende Anordnung erlassen, die heute in Kraft treten wird.
„Wir wollen mit dieser Maßnahme des Infektionsschutzes die Bürgerinnen und Bürger schützen und vor allem versuchen wir, parallel Zeit zu gewinnen, um erweiterte Behandlungsmaßnahmen und Kapazitäten in den Krankenhäusern aufzubauen“, so Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling, der den Krisenstab im Saarland leitet und gemeinsam mit den Ressorts in der Landesregierung sowie den Gesundheitsbehörden, den Ärzten und Gesundheitseinrichtungen Vorsorgemaßnahmen koordiniert.
Um die weitere Ausbreitung des Virus im Saarland zu verlangsamen, werden Veranstaltungen und Ansammlungen ab Mittwoch landesweit untersagt. Private Kontakte in privaten Wohnräumen sind nicht verboten, sollen aber nach Möglichkeit in größeren Gruppen unterbleiben. Von Privatparties rät die Landesregierung ausdrücklich und dringend ab. Dies gilt auch für den Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die lediglich der Freizeitgestaltung dienen. Sportheime sind geschlossen zu halten, ebenso Sport- und Spielplätze und auch Zusammenkünfte in Kirchen und Glaubensgemeinschaften sollen ausgesetzt bleiben. Auch Zoos, Tanzschulen, Messen und Wettannahmestellen sind geschlossen.
Zudem wird ebenfalls ab dem heutigen Mittwoch die Öffnung von Ladengeschäften und im Einzelhandel untersagt; Ausnahmen gelten lediglich für Läden, die bedarfsnotwendig sind. Getränkemärkte, Bau- und Gartenmärkte, Apotheken und Drogerien bleiben offen. Ebenso sind ausgenommen alle Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe. „Um den Besucherstrom in Lebensmittelgeschäften zu reduzieren, wurden parallel auch die Ladenöffnungszeiten ausgeweitet: werktags kann von 6 bis 22 Uhr und an Sonntagen und Feiertagen von 10 bis 15 Uhr geöffnet bleiben“, so Kolling.
„Es besteht weltweit, deutschlandweit und saarlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch im Saarland.“ Da weder eine Impfung in den nächsten Monaten, noch derzeit eine spezifische Therapie zur Verfügung stehe, müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen.
Im Einzelnen treffen die Verbote, Untersagungen und Einschränkungen die Gastronomie und den Einzelhandel, für den nur geringe Ausnahmen definiert werden. Betroffen sind auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Insbesondere für Restaurants, Hotels und Gastronomie gibt es Auflagen: Abstandsregelungen für Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise sind verpflichtend. Restaurants und Speisegaststätten dürfen generell frühestens um 6 Uhr öffnen und müssen um 18 Uhr schließen. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung ist jedoch jederzeit möglich.
Kolling bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese harten Maßnahmen, die in dieser Situation unabdingbar sei. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz im täglichen Leben gehen vor“, so Kolling. Er unterstreicht: „Die heute auf den Weg gebrachten Regelungen dienen insbesondere dem Zweck, die Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage auch von der derzeit noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln.“ Eine zeitlich langsamere Ausbreitung habe den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungssysteme für die Bevölkerung über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden könnten.
Kolling sagt dazu: „Bei all den genannten Einrichtungen, Treffpunkten und Institutionen ist davon auszugehen, dass es dort zu Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen kommt – und damit unweigerlich zu näherem Körperkontakt.“ Es sei daher angezeigt gewesen, dieses alles gänzlich zu untersagen, weil im Falle einer bloßen Beschränkung in der Realität eine Übertragung des Erregers nicht verlässlich unterbunden werden könne. „Im Hinblick auf die Gesundheitssicherung unserer Bevölkerung müssen wir diesen Überlegungen mit der Allgemeinverfügung Rechnung tragen!“
Auf einen Blick
Veranstaltungen und Versammlungen werden saarlandweit untersagt
Geschlossen werden sämtliche Einrichtungen die der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Kinos, Bars und Clubs, Sport- und Spielplätze, Shishabars, Fitnessstudios, Bibliotheken, Zoos) und Ladengeschäfte jeder Art.
Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Post, Gartenbau- und Tierbedarf, Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe, Reinigungen, Baumärkte, Tierfutterhandel, Tankstellen und der Online-Handel.
Krankenhäuser müssen Besuchsverbote oder entsprechende Einschränkungen aussprechen
Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die werktags zunächst 24 Stunden erreichbar ist unter (0681) 501- 4422. Am Wochenende ist die Hotline zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr zu erreichen. Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: corona@saarland.de. Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.