Den Ärzten wird empfohlen, ihre Abläufe möglichst so zu organisieren, dass Verdachtsfälle nicht während der normalen Sprechzeit in die Praxis kommen. Sollte das dennoch der Fall sein, sind die Abläufe dieselben wie bei anderen infektiösen Patienten. Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive  Namen und Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Um einen meldepflichtigen „begründeten Verdachtsfall“ handelt es sich laut RKI, wenn die Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte oder innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI genannten Risikogebiet gewesen ist und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot aufweist. Alle anderen Verdachtsfälle sind nicht meldepflichtig.

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline zum Thema Corona eingerichtet, die von montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 15 unter (0681) 501-4422 zu erreichen ist. Wichtige Hinweise sowie Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus finden Sie auf unserer Website www.corona-saarland.de oder auf den Websites des Robert Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

www.saarland.de/Gesundheitsministerium
Saarländischer Influenza-Pandemieplan (PDF)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

www.bzga.de
www.infektionsschutz.de/coronavirus
Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus (PDF)

Bundesministerium für Gesundheit

www.bundesgesundheitsministerium.de
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus

Robert-Koch-Institut

www.rki.de
Informationsblatt: Coronavirus und Quarantäne (PDF)
Informationsblatt: Coronavirus und häusliche Quarantäne (PDF)

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