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Am 07.11.2019 hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2019 (Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften) beschlossen. Finanzminister Peter Strobel bedauert, dass Anträge des Bundesrates für Verbesserungen im Bereich des Ehrenamtes nicht aufgegriffen wurden.

Im Steuerrecht findet sich eine genaue Auflistung, welche Tätigkeiten als gemeinnützig zu beurteilen sind und die daher zu steuerlichen Privilegien im Vergleich zu anderen, nicht gemeinnützigen Institutionen, führen. Er fordert zusammen mit den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder eine Weiterentwicklung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts mit Wirkung zum 01.01.2020.

Peter Strobel dazu: „Das Ehrenamt als tragende Säule der Gesellschaft muss attraktiv bleiben. Aus diesem Grund halte ich es für geboten, die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angemessen anzupassen, um so die Vereinstätigkeit und das Ehrenamt zeitgemäß zu honorieren. Daher ist eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro erforderlich.

Ebenso müssen Vergünstigungen durch eine Ehrenamtskarte – z.B. freier Eintritt für Museen oder andere öffentliche Einrichtungen – steuerfrei gestellt werden. Weiterhin halte ich Bürokratieentlastungen für erforderlich, wie etwa die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei kleinen Vereinen mit jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro.“

Darüber hinaus fordert Peter Strobel höhere Freigrenzen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bislang findet eine Besteuerung statt, wenn die Einnahmen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine 35.000 Euro übersteigen. Diese Grenze soll auf 45.000 Euro angehoben werden. Letztmals wurde diese im Jahr 2007 angehoben. „Diese Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist dringend notwendig, um das Engagement und den Einsatz für die Gesellschaft angemessen zu fördern“, so der Finanzminister.

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