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Die Grünen-Landtagsfraktion hat sich im heutigen Innenausschuss über die Vorgänge beim Ankauf des ehemaligen Gasthauses “Auf Kappelt” in Saarhölzbach und zu den Ergebnissen der Prüfung der Kommunalaufsicht berichten lassen. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Klaus Kessler:

“Auch nach der Prüfung durch die Kommunalaufsicht bleiben noch zahlreiche Fragen in der Affäre um die Flüchtlingsunterkunft in Saarhölzbach unbeantwortet. Zwar hat die Kommunalaufsicht die Art des Zustandekommens des Mietvertrags zwischen der GKI und der Gemeinde Mettlach kritisiert. Gerügt wurde auch, dass es der zwischenzeitlich zurückgetretene Bürgermeister Wiemann versäumt habe, im Hinblick auf eine größere Wirtschaftlichkeit die Option eines Ankaufs des Gebäudes durch die Gemeinde ernsthaft prüfen zu lassen. Zweifel gibt es laut Angaben der Kommunalaufsicht auch an der Rechtmäßigkeit des Mietvertrages, da das Dienstsiegel fehle.

Allerdings ist die Rolle der Sparkasse Merzig-Wadern damit noch immer ungeklärt. So steht nach wie vor die Frage im Raum, weshalb das Gasthaus “Auf Kappelt” weit unter Verkehrswert versteigert und die übliche 7/10-Regelung nicht angewandt wurde. Zwar wurde inzwischen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschaltet, um mögliche Ungereimtheiten bei diesem Immobiliengeschäft zu prüfen.

Allerdings halten wir es für unerlässlich, dass in dieser Frage auch das saarländische Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der Sparkassen im Saarland tätig wird. Denn laut Saarländischem Sparkassengesetz ist es dem Ministerium möglich, sich jederzeit über die Angelegenheiten der Sparkasse unterrichten zu lassen, Geschäftsvorgänge zu prüfen sowie Berichte und Akten anzufordern (vgl. Saarländisches Sparkassengesetz, Paragraph 30). Konkret geht es dabei auch um die Rolle des Sparkassen-Verwaltungsratsmitglieds Hans-Georg Stritter, der gleichzeitig Geschäftsführer der GKI ist.

Darüber hinaus appellieren wir an die Gemeinde Mettlach, die Möglichkeit eines Kaufs der Immobilie “Auf Kappelt” zu prüfen. Denn wie die Kommunalaufsicht festgestellt hat, würde dies eine wirtschaftlich durchaus rentierliche Option darstellen. So könnte die Gemeinde von einem hohen Zuschuss aus der Wohnraumförderung seitens des Landes profitieren.”

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