Sollten Einschlagsmaßnahmen notwendig sein, so gelte es beim Umfang Augenmaß zu halten. Wegen einiger befallener Bäume gleich den ganzen Bestand kahl zu schlagen sei unverhältnismäßig und schädige den Waldbesitzer auch wirtschaftlich. Ihm entgehe der Gewinn aus dem künftigen Zuwachs der Bäume. Jost: „Und er ist natürlich für die Wiederbewaldung der Fläche verantwortlich, das heißt, er kann zur Wiederaufforstung der Fläche verpflichtet werden. Vom Kahlschlagverbot des Landeswaldgesetzes sind nur Hiebsmaßnahmen ausgenommen, die aufgrund von Sturm- oder Käferschäden unbedingt notwendig sind.“
Sollten Waldbesitzer hier unsicher sein, so können sie sich forstfachlichen Rat einholen. Für Beratung über Schadenserkennung, Bekämpfungsmaßnahmen und Wiederaufforstung einschließlich staatlicher Förderung stehen folgende Beratungsstellen zur Verfügung:
Koordinierungsstelle im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Christoph Rath, Tel.: 0681/501-4315
Gangolf Rammo, Tel.: 0681/501-4246
Privatwaldberatung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Thomas Reget, Tel.: 0175/2200-815
Stefan Faul, Tel.: 0170/7941636
SaarForst Landesbetrieb
Zentrale: Tel.: 0681/9712-01
Weiter beraten:
– der Waldbesitzerverband für das Saarland:
info@waldbesitzerverband-saarland.de
Britterhof 66679 Losheim am See, Tel.: 06872/2641 oder Mobil: 0170-7824547
– die Forstbetriebsgemeinschaft Saar:
info@fbg-saar.de Ansprechpartner: Michael Konz 06861/790661 oder mobil: 0175/1817789
– die Forstbetriebsgemeinschaft Saar-Hochwald:
info@fbg-saarland.de Ansprechpartner: Tino Hans 0171/4663963