Das im Saarland zuständige Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) wird am Donnerstag eine mit den betroffenen Ländern abgestimmte Verfügung veröffentlichen – mit folgenden Auflagen:

1. Meldeverpflichtung für Wiederkäuerhalter beim LAV,
2. Anzeigepflicht bei Verdacht auf eine Blauzungen-Infektion beim LAV,
3. Verbringungsverbot aus dem Sperrgebiet, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das LAV ist möglich.

Bis jetzt wurde im Saarland kein Blauzungenvirus nachgewiesen. Jost: „Alle Tierhalter und Tierärzte sind aufgefordert, besonders wachsam zu sein und bei ersten Anzeichen der Krankheit sofort die Veterinärbehörde zu informieren.“

Hintergrund:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die durch kleine blutsaugende Mücken, sog. Gnitzen, übertragen wird. Die Abkürzung für das Virus,  BTV, kommt aus dem Englischen: Bluetongue-Virus.

Betroffen sind insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Wildwiederkäuer. Die Tiere zeigen Schwellungen und Läsionen an Nase und Maul, Bindehautentzündung, Entzündungen an Euter und Zitzen, Lahmheit und Apathie. In schweren Fällen kommt es durch die Schwellungen am Kopf zu Atemproblemen, Speicheln, zum Ablösen der Klauenschuhe und Festliegen der Tiere.

Die Tiere können durch eine Impfung vor der Krankheit geschützt werden. Für den Menschen besteht keine Gefahr. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

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