HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Für DIE LINKE im Saarländischen Landtag geht der Entwurf der Landesregierung für ein Transparenz-Gesetz nicht weit genug. Sie wird deshalb bei der nächsten Landtagssitzung einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen. Die Abgeordnete und Landesvorsitzende der Saar-Linken Astrid Schramm erklärt:
„Wir wollen, dass zumindest das, was in den meisten anderen Bundesländern gilt, umgesetzt wird. Es gibt keinen Grund,
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar  Foto: www.linksfraktion-saarland.de
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar
Foto: www.linksfraktion-saarland.de
warum im Saarland eine Regelung gelten sollte, die dahinter zurückbleibt. Deshalb sollten öffentlich-rechtliche Unternehmen die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte en Detail veröffentlichen, nicht nur als pauschale Summe. Die Saarländerinnen und Saarländer haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wieviel ein Vorstandsvorsitzender beispielsweise der Sparkasse erhält. Diese Transparenz würde den Trend, auch in öffentlich-rechtlichen Unternehmen unverhältnismäßig hohe Gehälter zu bezahlen, zumindest bremsen. Es ist widersinnig, dass jeder nachlesen kann, was etwa der VW-Chef erhält, aber um die Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder öffentlich-rechtlicher Unternehmen im Saarland ein Staatsgeheimnis gemacht wird.” Schramm erinnert daran, dass Innenminister Boullion als St. Wendeler Bürgermeister seine Forderung nach einem Transparenzgesetz mit den “maßlos überzogenen Gehältern” und “Luxus-Pensionen” der Sparkassen-Vorstände begründet hatte. „Insofern ist es enttäuschend, dass nun die Saarländer gar nicht sehen sollen, um welche überzogenen Gehälter es geht und wer diese Luxuspensionen erhält, die auch aus öffentlichen Steuergeldern finanziert werden. Und es ist ernüchternd, dass die Sparkassen lediglich auf freiwilliger Basis um Veröffentlichung gebeten werden.”
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