Symbolbild

Die Arbeitskammer begrüßt, dass sich Bund und Länder nach langen und kontroversen Verhandlungen vergangenen Freitag in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) doch noch auf einen Kompromiss zur künftigen Ausgestaltung der insgesamt 160 Milliarden Euro schweren Wissenschaftspakte einigen konnten. Die wichtigste Botschaft: Die Gelder aus dem Nachfolgeprogramm des Hochschulpaktes (künftig „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“) werden ab 2021 unbefristet gezahlt. Der Bund steigt damit dauerhaft und in der breiten Fläche in die Finanzierung der (staatlichen) Hochschulen ein.

 „Das ist zweifellos eine gute Nachricht für die Hochschulen und ein längst überfälliger Schritt nach der Grundgesetzänderung vor vier Jahren“, betont Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer. Für die Hochschulen bedeutet dies ab 2021 mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit, was auch dringend benötigt wird.

Das akademische Personal an den Hochschulen hat allerdings vergeblich auf solch eine Verlässlichkeit und Planungssicherheit gehofft. Denn leider ist es nicht gelungen, verbindliche Vorgaben zur Schaffung von Dauerstellen im akade-mischen Mittelbau zu vereinbaren. „Gute Wissenschaft braucht Gute Arbeit. Und Daueraufgaben wie etwa in der Lehre müssen auch mit Dauerstellen abgesichert werden – nur dann lassen sich Lehre und Studienbedingungen in der Breite der Hochschulen nachhaltig verbessern“, sagt Jörg Caspar, Vorstands-vorsitzender der Arbeitskammer.

Bedauerlicherweise wurde nämlich der vom Bund vorgeschlagene Parameter „unbefristetes wissenschaftliches Personal“ im neuen Zukunftsvertrag nicht berücksichtigt. „Damit wurde eine wichtige Chance vertan, dem Befristungsunwesen und den ausufernden Kettenarbeitsverträgen in der Wissenschaft endlich einen Riegel vorzuschieben und wirksame Anreize für Gute Arbeit und bessere Beschäftigungsbedingungen im akademischen Mittelbau zu setzen“, sagt Jörg Caspar. Bundesweit sind nach wie vor neun von zehn wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur befristet und mit teils sehr geringen Vertragslaufzeiten beschäftigt, weshalb sie sich von einem Vertrag zum nächsten hangeln müssen – attraktive Arbeitsbedingungen und planbare Karriere-wege sehen anders aus.

Unter dem Motto „Frist ist Frust“ hatte hier zuvor noch ein Zusammenschluss aus GEW, ver.di und dem Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft zurecht großen Druck auf die GWK-Verhandlungen gemacht und gefordert, dass die Mittel aus dem Nachfolge-Hochschulpakt vollständig für dauerhafte Beschäftigungs-verhältnisse verwendet werden. Stattdessen soll nun das Ziel, mehr Dauerpersonal zu schaffen, in Selbstverpflichtungen verankert werden, die jedes Land einzeln und in Absprache mit dem Bund und den anderen Ländern formuliert. Hier sind nun die Länder in der Pflicht, auch verbindliche Zielvorgaben zu machen und sich nicht durch wachsweiche Absichtserklärungen aus der Verantwortung zu stehlen.

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