Die Linksfraktion im Saarländischen Landtag schließt sich der Forderung der Arbeitskammer nach mehr betrieblicher Mitbestimmung im Saarland an. Eine Anfrage des wirtschaftspolitischen Sprechers Jochen Flackus hatte ergeben, dass weniger als ein Drittel (32 Prozent) der Beschäftigten im Land in einem Betrieb arbeiten, der einen Betriebsrat hat – im Jahr 2001 war es noch mehr als die Hälfte (51 Prozent) gewesen.

Gleichzeitig ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiten, in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen: von 28 Prozent im Jahr 2001 auf 43 Prozent im vergangenen Jahr. „Für Beschäftigte wird es immer mehr zum Normalfall, ohne betriebliche Mitbestimmung und ohne Tarifbindung arbeiten zu müssen“, sagt Jochen Flackus. „Dies ist auch eine Folge der verheerenden Agenda-Politik der letzten Jahre, die SPD, Grüne, CDU und FDP vorangetrieben haben und die prekären Beschäftigungsverhältnissen Tür und Tor geöffnet hat. Und weil die Hartz-Gesetze Arbeitslose dazu zwingen, jeden Job anzunehmen, ganz unabhängig von der eigenen Qualifikation und der Bezahlung, wurde der Druck auf die Beschäftigten immer größer – und in Folge trauen sich viele nicht mehr, sich für eine Mitbestimmung in ihrem Betrieb einzusetzen.

Wo es keinen Betriebsrat gibt, wird auch der Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung schwer. Gleichzeitig kennen wir ja Fälle etwa aus privaten Busbetrieben, wo die Gründung oder Wahl eines Betriebsrates von der Geschäftsführung mit erheblichem Druck erschwert wird. Solche Betriebe sollten künftig von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.“ Die Linksfraktion hatte im März im Landtag vorgeschlagen, die Einhaltung eines einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrags zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge zu machen und den im saarländischen Tariftreuegesetz festgeschriebenen Mindestlohn von 8,50 Euro auf 12 Euro zu erhöhen, was von CDU, SPD und AfD abgelehnt wurde.

Mehr betriebliche Mitbestimmung bedeute natürlich auch eine Beteiligung der Belegschaften an ihren Betrieben. „Wenn in Not geratene Unternehmen Geld vom Land erhalten, sollte dafür im Gegenzug die Belegschaft mitbestimmen dürfen. Denn das ist das beste Mittel gegen falsche Finanzinvestoren und ‚Heuschrecken‘ und für eine langfristige Perspektive für ein Unternehmen“, so Flackus abschließend.

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein