Die Arbeitskammer plädiert dafür, das Kriterium der Armutsfestigkeit im Mindestlohngesetz zu verankern und damit als Richtschnur für die Mindestlohnkommission vorzugeben. „Vor allem aber ist der gesetzliche Mindestlohn nur die untere Grenze des Erträglichen. Besser wäre es, wenn mehr Unternehmen tarifgebunden wären. Denn nur Tarifverträge sichern den Beschäftigten einen gerechten Lohn für ihre Arbeitsleistung“, betont Caspar. Und Tarifverträge regeln nicht nur die Entlohnung, sie dienen auch dazu, maßgeblich die  Arbeitsbedingungen mitzugestalten.

Außerdem muss der Gesetzgeber die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das bedeutet, dass ein Branchentarifvertrag für alle Betriebe einer Branche gilt, auch wenn die Betriebe keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Bisher haben fachfremde Arbeitgeberverbände die Möglichkeit, bei einer Einigung im Tarifausschuss über die Allgemeinverbindlichkeit eines Branchentarifvertrages ein Veto einzulegen und damit die Allgemeinverbindlichkeit zu verhindern. „Dieses Vetorecht muss der Gesetzgeber endlich ausschließen“, fordert Caspar.

Zum Hintergrund: Mitte 2019 mussten im Saarland rund 8.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ergänzende Sozialleistungen in Anspruch nehmen, obwohl 1.900 von ihnen sogar Vollzeit gearbeitet haben. Um nach 45 Arbeitsjahren bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden nur mit der gesetzlichen Nettorente eine Altersversorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen, wäre laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich gewesen.

 

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