„Zur weiteren Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes müssen aber auch die Arbeitgeber in die Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung genommen werden“, betont Zeiger. Pflegebeschäftigte müssen vom Arbeitgeber für die berufliche Weiterbildung freigestellt werden. „Dass sich die Pflegekräfte nach ihrem regulären Dienst in der Freizeit weiterbilden, ist aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der vielen Überstunden nicht zu leisten“, betont Beatrice Zeiger.

Außerdem sei es wichtig, die bestehenden Landespläne stärker zu nutzen. „Der Landespflegeplan muss aktualisiert und auf den ambulanten Bereich ausgeweitet werden, damit eine flächendeckende Versorgung in der ambulanten Pflege gewährleistet ist und auch hier die Versorgungsquote verbessert wird“, fordert Jörg Caspar. Denn das Saarland hat im Bundesländervergleich die geringste Versorgungsquote an ambulanten Pflegediensten. Im Bundesdurchschnitt kommen in diesem Bereich 20 Pflegekräfte auf 62 Pflegebedürftige, im Saarland ist das Verhältnis 20:80.

Ein zentraler Punkt für zu Pflegende und pflegende Angehörige ist der sogenannte Entlastungsbeitrag. „Um die große Mehrheit der auf sich selbst gestellten Angehörigen zu entlasten, ist es dringend notwendig, den Pflegebedürftigen den ihnen laut Pflegeversicherung zustehenden Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich direkt auszuzahlen“, fordert Caspar. „Das würde sie in die Lage versetzen, unbürokratisch und bedarfsangepasst Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich zu organisieren.

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