HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Der Einsatz deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Frankreich wird leichter. Darauf hat Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger hingewiesen. Hintergrund ist die französische Arbeitsmarktreform. Auf der Grundlage aktuell verabschiedeter Gesetze können für die seit 1997 geltende Entsenderichtlinie nun Ausnahmevorschriften für Grenzregionen sowie für die wiederkehrende, kurzzeitige Entsendung von Beschäftigten erlassen werden.

Dazu Anke Rehlinger: „Die Lockerung der Entsenderichtlinie ist eine Erleichterung für saarländische Betriebe, die in der Großregion tätig sind. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen sahen sich bisher mit einem hohen Verwaltungsaufwand belastet. In Grenzregionen sind grenzüberschreitende Dienstleistungen aber ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.“

Seitdem Anfang des Jahres Beschwerden saarländischer Unternehmen bekannt wurden, habe sich die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Task Force Grenzgänger 2.0 intensiv mit der Thematik befasst, um eine grenzraumverträgliche Lösung zu finden. Das Ministerium habe sich dazu auf allen Ebenen mit Frankreich in Verbindung gesetzt, um rechtliche und administrative Erleichterungen zu schaffen: „Zusammen mit Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie den Kammern gab es auch Treffen in Paris mit dem französischen Arbeitsministerium und in Straßburg mit der dortigen Arbeitsinspektion, bei denen die besondere Betroffenheit der Grenzregionen deutlich gemacht wurde.“ Die saarländische Wirtschaftsministerin hatte die Problematik auch an Bundesministerin Andrea Nahles herangetragen.

Die Entsenderichtlinie gewährleistet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind, arbeitsrechtlich mit den dort Beschäftigten gleichgestellt sind. Sechs Monate hat die französische Regierung nun Zeit, die Verordnungen neu zu gestalten. Zur Debatte steht auch, die bisher verlangte Verwaltungsgebühr von 40 Euro abzuschaffen. Zum Thema „Entsendung zwischen Deutschland und Frankreich“ organisiert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr gemeinsam mit der IHK Saarland am 18. Oktober um 16 Uhr eine Informationsveranstaltung in den Räumen der IHK.

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