Wie in jedem Jahr beginnen ab Februar die Wanderungen der Amphibien vom Winterquartier zu ihren Laichgründen. Der Zeitpunkt ist nicht konkret vorherzusagen und hängt stark von der Entwicklung der Temperaturen ab.

Maßgebend für den Zeitpunkt der Sperrung von Landstraßen sind die Beobachtungen des für den Natur- und Artenschutz verantwortlichen Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und der freiwilligen Helfer der Naturschutzverbände.

Zu  Beginn der Wanderung werden im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) erfahrungsgemäß zwei Straßen gesperrt: die L 170 zwischen Dillingen und Rehlingen und die L 127 im Netzbachtal zwischen Malstatt und Camphausen.

Der LfS hat das das LUA gebeten, seine Entscheidung über die Notwendigkeit von Straßensperrungen in Abstimmung mit den örtlichen Naturschutzverbänden zu treffen und dann den „Startschuss“ zu geben, damit der LfS-Betriebsdienst die Sperrungen punktgenau und erst zum Beginn der „tierischen Aktivitäten“ einrichten kann.

Die Daten der Sperrungen werden dann im Verkehrsfunk und der Presse bekannt gegeben. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten auf diese Publikationen oder die Webseite des LfS zu achten.

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