Symbolbild

In dem saarländischen Antrag wird die Bundesregierung gebeten, das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz) um datenschutzrechtliche Voraussetzungen zu ergänzen, die einen anonymisierten Austausch von Dankesbriefen von Empfängern an Spender über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu ermöglichen.

„Dieser Kontakt ist für viele Betroffene sehr wichtig, denn neben dem physischen Eingriff spielt auch die emotionale Verarbeitung eine tragende Rolle“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.  Aufgrund einer Gesetzeslücke wurde seitens der Bundesregierung festgestellt, dass die gängige Praxis der anonymen Weiterleitung von Briefen der Organempfänger an Angehörige der Spender über die DSO als neutralen Vermittler nicht zulässig sei. Im Juli 2016 hat die DSO daraufhin die Entgegennahme und Weiterleitung von Dankesbriefen eingestellt. Dies soll nun auf Bitte des Saarlandes hin erneut geprüft und gegebenenfalls vom Bund im Gesetz angepasst werden.

Die Organspendebereitschaft ist in Deutschland in den letzten Jahren stark gesunken. Das Saarland bildet hier als eines der wenigen Bundesländer die Ausnahme, dennoch sind zu wenige Spenderorgane verfügbar. Nach Ansicht der Gesundheitsministerinnen und –minister der Länder so wenige, dass die Bundesregierung in einem Beschluss, der heute gefasst wurde, angehalten wird die generelle Regelung in Deutschland zu überdenken. 

Konkret soll über eine verpflichte Entscheidung für oder gegen eine Organspende im Todesfall oder die Widerspruchslösung, dass jeder, der nicht widerspricht automatisch Spender wird, beraten werden. In einigen europäischen Staaten ist die Widerspruchslösung bereits erfolgreich eingeführt worden. In Deutschland lag die Organspenderate bei 9,7 pro 1 Mio. Bürger. In Belgien, einem Land mit Widerspruchslösung lag sie bei 30,6.

Außerdem stellt das Saarland gemeinsam mit Hessen den Antrag Steuerungsinstrumente für versorgungsrelevante Arzneimittel zu finden, denn trotz den vielfältigen Maßnahmen der letzten Jahre kommt es weiterhin vereinzelt zu Lieferengpässen. Die GMK bittet die Bundesregierung in diesem Antrag nun zu prüfen, inwieweit eine Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen oder anderer Maßnahmen besteht. 

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