Peter Strobel betont weiter: „Das Grundgesetz ist europafreundlich geprägt. Die europäische Einigung hat als Staatszielbestimmung inzwischen Verfassungsrang. Damit folgte das Grundgesetz beispielsweise dem Saarland, in dessen Verfassung als erste deutsche Landesverfassung überhaupt die europäische Einigung als Staatsziel benannt wurde.“

Er mahnt aber auch: „Die Bundesrepublik Deutschland kann stolz auf ihre Verfassung sein. Doch dürfen deren Errungenschaften nicht als selbstverständlich hingenommen, sondern müssen in einer wehrhaften Demokratie durch mündige Bürgerinnen und Bürger fortgesetzt verteidigt werden. Das Grundgesetz ist die Grundlage unserer politischen und rechtlichen Ordnung. 

Die Entwicklung Deutschlands als rechtsstaatliche Demokratie wäre ohne seine Regelungen undenkbar gewesen. Am Grundgesetz orientieren sich daher viele junge Demokratien; so hat etwa Spanien viele Passagen in seine Verfassung übernommen. Weltweit haben sich Länder am deutschen Grundgesetz orientiert. Das sollte uns achtsam gegenüber verfassungsfeindlichen Bestrebungen aller Art machen.“

Das Grundgesetzjubiläum nimmt die Saarländische Justiz zum Anlass, auch in diesem Jahr am 23. Mai einen Tag der offenen Tür auszurichten. Hier bieten nahezu alle saarländischen Gerichte und Justizbehörden der Öffentlichkeit einen außergewöhnlich tiefen Einblick in ihre Tätigkeit.

 

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