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Das saarländische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz spricht sich in einem Bundesratsantrag gemeinsam mit anderen Ländern für eine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen stark. Appelle und Freiwilligkeit hätten in der Vergangenheit keine ausreichende Wirkung erzielt, begründet Staatssekretär Sebastian Thul den Vorstoß.

Der Bundesratsantrag sieht vor, dass in öffentlichen Ausschreibungen für Kantinen oder Cateringunternehmen „stets die Vermeidung der Verschwendung von Lebensmitteln Eingang findet, zum Beispiel durch die Verpflichtung, mindestens einmal im Jahr über einen mehrwöchigen Zeitraum eine Abfallmessung durchzuführen und zu dokumentieren“. Auch müsse das Thema Wertschätzung von Lebensmitteln in der schulischen und in der Fachkräfte-Ausbildung stärker gewichtet werden.

Staatssekretär Thul hält eine entsprechende gesetzliche Regelung für umsetzbar: „Wir können uns mit einer entsprechenden Rechtsverordnung auf das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz und die dort verankerte so genannte Obhutspflicht  stützen. Danach müssen die Produktverantwortlichen bei der Herstellung und beim Vertrieb von Erzeugnissen dafür sorgen, dass deren Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden. Diese Pflicht umfasst auch Lebensmittel.“

In dem Antrag wird auch gefordert, dass der Handel unverkaufte, aber genießbare Lebensmittel nicht mehr einfach wegschmeißen darf. Sie sollen vielmehr für wohltätige Zwecke gespendet werden. “Lebensmittel, die nicht mehr für den Verzehr geeignet sind, sollen beispielsweise als Tierfutter oder zu Kompostzwecken in der Landwirtschaft oder auch zur Energiegewinnung weiterverwertet werden“, sagt Thul.

„Wir kennen viele Möglichkeiten, Lebensmittelabfälle zu vermeiden, es gibt auf diesem Feld vorbildhafte, kreative Einzelinitiativen, die wir im Saarland auch durch besondere Auszeichnungen wertschätzen. Wir meinen aber, dass flächendeckend der Wegwerfkultur und damit der Verschwendung wichtiger Ressourcen Einhalt geboten werden muss.“

Die Fachausschüsse im Bundesrat haben der Beschlussvorlage bereits zugestimmt. Thul: „Wir hoffen natürlich, dass der Antrag auch in der Bundesratssitzung am 17. September eine Mehrheit findet.“

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