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1,3 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung), 250.000 Euro Lohnsteuer und 380.000 Euro Sozialkassenbeiträge wurden in einem Ermittlungsverfahren im Bereich der Schwarzarbeit am Bau durch den Zoll aufgedeckt. Zahlreiche Beschuldigte wurden bereits verurteilt:

Der Hauptbeschuldigte, ein 39-jähriger Südosteuropäer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Darüber hinaus musste er eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20.000 Euro zahlen.

In die Strafe einbezogen wurden auch Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz. Bei der Durchsuchung wurden in seiner Garage eine Maschinenpistole, drei Pistolen, 97 Patronen Munition, 12 Elektroimpulsgeräte, sieben verbotene Faust-, Klapp- und Springmesser sowie 4 Schlagringe aufgefunden und sichergestellt. Darüber hinaus wurden zwei Kilogramm Sprengstoff mit sechs elektrischen Sprengzündern aus dem Verkehr gezogen.

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“Bei unseren Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität, sind häufig auch andere Deliktsbereiche als Schwarzarbeit betroffen”, so Jörg Brandstetter, Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Kaiserslautern. “Aber dieser Umfang an Waffen und Sprengstoff ist auch bei uns nicht an der Tagesordnung.”

In diesem Verfahrenskomplex wurden außerdem vier Strafbefehle erlassen: Ein 59-jähriger Südosteuropäer, ein 32-Jähriger, eine 37-Jährige und ein 38-Jähriger (alle deutscher Nationalität) wurden zu Freiheitsstrafen von 10 bis 12 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, sowie Geldstrafen von 1.200 bis 5.400 Euro verurteilt. Die verurteilten Aktivitäten fanden maßgeblich im Rhein-Main-Gebiet, im Raum Pirmasens und im Saarland statt. Alle Entscheidungen sind rechtskräftig.

Diese Verurteilungen resultieren aus einem Großverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern wegen Schwarzarbeit. Im Juni 2018 wurden an einem Tag sieben Haftbefehle und 61 Durchsuchungsbeschlüsse in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen vollstreckt. Die sichergestellten Unterlagen wurden ausgewertet, außerdem wurden Zeugen und Beschuldigte vernommen. Die gewonnenen Erkenntnisse bewiesen, dass organisierte Kriminalität in Form der Scheinrechnungserstellung und -verwendung im Bereich der Schwarzarbeit begangen wurde.

“Der Ermittlungsumfang war beträchtlich. Nicht nur, dass wir an vielen Orten gleichzeitig zuschlagen mussten, auch die Anzahl der sichergestellten Unterlagen war enorm groß”, erklärt Frank Simon, verantwortlicher Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern. “Die Beweismittel und die Ermittlungsakten aneinandergereiht, ergeben eine Strecke von rund 196 Metern.”

Das “Geschäftsmodell” sieht vor, dass über ein Firmengeflecht Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen erstellt werden, sogenannte Scheinrechnungen. Mit Hilfe dieser Scheinrechnungen werden in der Buchhaltung der “Käufer” Sachkosten und Dienstleistungen abgerechnet, die tatsächlich nicht vom Aussteller der Rechnungen selbst, sondern von Schwarzarbeitern erbracht werden. Die so verbuchten und bar freigesetzten Gelder werden dazu genutzt den Arbeitern Schwarzlöhne auszuzahlen ohne die Steuern und Abgaben zu entrichten. Dabei sind sowohl der Verkauf als auch der Ankauf der Scheinrechnungen strafrechtlich relevant.

Das Hauptzollamt Saarbrücken ermittelte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Schwarzarbeit, vor allem wegen

– Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266

a StGB, Sozialversicherungsbetrug)

– Beihilfe zur Steuerhinterziehung

– unerlaubten Erwerbs, Besitzes und Umgangs mit (Kriegs-) Waffen, 

Sprengstoff und Munition 

Die noch laufenden Ermittlungsverfahren richten sich gegen diejenigen, die die “Rechnungen” gekauft haben. Die entsprechenden Verfahren sind bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet anhängig.

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