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Am vergangenen Donnerstag ( 21.11.2019) führten am späten Nachmittag das Fachdezernat für Schleusung und Menschenhandel des Landespolizeipräsidiums (LPP) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kontrollabteilung des Regionalverbands Saarbrücken eine Kontrolle in einem Saarbrücker Großbordell durch. Im Rahmen der Ermittlungen vor Ort stellte sich heraus, dass zwei nigerianische Frauen (24 und 30 Jahre alt) unerlaubt in Deutschland der Erwerbstätigkeit als Prostituierte nachgingen.

Entsprechende Strafverfahren sowie aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden gegen beide Frauen eingeleitet. Auch in Zukunft werden im Saarland Kontrollen dieser Art, in enger Zusammenarbeit der beiden Behörden, durchgeführt, um die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes zu gewährleisten sowie potentielle Opfer von Menschenhandel erkennen und identifizieren zu können.

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