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HOMBURG1 | POLIZEIMELDUNGEN SAARLAND
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Nachdem die saarländische Polizei bereits in der vergangenen Woche fünf mutmaßliche Einbrecher verhaftet und in die JVA gebracht hat, vollstreckten Beamte der Ermittlungsgruppe gegen Wohnungseinbrüche (EG WE) des Landespolizeipräsidiums, die seit ihrer Einrichtung im Jahr 2013 rund 1.100 Fälle bearbeitet, eine Aufklärungsquote von über 80 Prozent erzielt, über 150 nationale und internationale Haftbefehle erwirkt und in diesem Jahr bereits 150 Tatverdächtige ermittelt hat, am gestrigen Dienstagmorgen (22.11.2016) drei weitere Haftbefehle.

Nach monatelangen, umfangreichen Ermittlungen gegen die nach jetzigem Erkenntnisstand mindestens siebenköpfige Bande sind die Beamten der EG WE überzeugt, dass die festgenommenen Männer –  zwei serbische Staatsangehörige im Alter von 30 und 32 Jahren sowie ein ebenfalls 32-jähriger Deutscher, alle drei aus Saarbrücken – für zwölf Einbrüche in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland (u. a. in Rehlingen-Siersburg, Mettlach, Saarbrücken und Kirkel) verantwortlich sind.

Gegen drei weitere Bandenmitglieder wird noch ermittelt. Die Ermittler gehen nach derzeitigem Ermittlungsstand davon aus, dass die Bande für zahlreiche weitere Taten in Frage kommen. Der bisher bekannte Schaden beläuft sich auf einen hohen fünfstelligen Betrag.

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Nahezu 100 Einsatzkräfte des Landespolizeipräsidiums und der Bundespolizei erschienen gegen sechs Uhr an den Wohnanschriften der Beschuldigten mit Haftbefehlen des Amtsgerichts Saarbrücken. Bei der zeitgleichen Durchsuchung von vier Objekten in Saarbrücken und Völklingen fanden die Beamten umfangreiches Beweismaterial.

Die Ermittlungen dauern an.

Der Minister für Inneres und Sport Klaus Bouillon, der sich ein Bild von den Einsatzmaßnahmen machte, zeigte sich zufrieden: „Die erzielten Ermittlungserfolge kommen nicht zufällig zustande. Vielmehr ist dies ein Ergebnis, das auf konsequente, koordinierte und hochmotivierte Arbeit der Polizei zurückzuführen ist. Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, dass die Ermittler unter anderem die Möglichkeit zur Erhebung speicherfähiger Verkehrsdaten in diesem Deliktsbereich erhalten“.

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