Er soll hier dann mehrere Personen einschließlich des Angeschuldigten J. rekrutiert haben. Beide Angeschuldigte sowie weitere Begleiter sollen den Geschädigten schließlich vor der Diskothek „Soho“ angetroffen haben, woraufhin es dort zu einer Schreierei gekommen sein soll. Auf Intention der dortigen Türsteher sollen der Geschädigte und die Personengruppe um die Angeschuldigten sich ein Stück entfernt haben. Als nun der Geschädigte aufgrund eines Gesprächs mit einem Dritten, der habe schlichten wollen, abgelenkt gewesen sein soll, soll der Angeschuldigte R. dem Geschädigten mit Faust oder Ellenbogen mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen haben. 

Der Geschädigte soll deshalb sofort bewusstlos zu Boden gegangen sein. Gleichwohl soll nunmehr der Angeschuldigte J., dem die Vorverletzung des Geschädigten genauso wie dem Angeschuldigten R. bekannt gewesen sein soll, dem bewusstlos am Boden liegenden Geschädigten ebenfalls mit voller Wucht einen Fußtritt gegen den Kopf versetzt haben. Der Geschädigte soll infolge des Geschehens eine lebensbedrohliche Kopfverletzung erlitten haben. Die Angeschuldigten sollen auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben. 

Anschließend entfernten sich die Angeschuldigten unerkannt. Sie konnten erst im Zuge polizeilicher Ermittlungen identifiziert und aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken am 11.07.2018 festgenommen werden. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Zum Vorwurf haben sie sich nicht geäußert. Die Beweisführung soll durch Zeugen und Sachverständige erfolgen. 

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