Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 02.10.2018 im Verfahren gegen den 22jährigen Deutschen R. und den 20jährigen serbischen Staatsangehörigen J. wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung Anklage zum Landgericht – Jugendkammer – Saarbrücken erhoben. 

Den Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am frühen Morgen des 16.06.2018 zwischen den Diskotheken „Soho“ und „Modul“ in der Kaiserstraße in Saarbrücken den zu diesem Zeitpunkt 35jährigen B.K. so schwer mißhandelt zu haben, dass dieser sich seitdem im Wachkoma befindet und aller Voraussicht nach dauerhaft ein Schwerstpflegefall bleibt. 

Der Geschädigte war Türsteher in der Diskothek „Blau“ in Saarbrücken und soll dem Angeschuldigten R. einige Wochen vor der Tat dort den Einlass verwehrt haben. Der Angeschuldigte R. soll hierüber verärgert gewesen sein. In der Nacht vom 15. auf den 16.06.2016, also kurz vor der Tat, sollen der Geschädigte und der Angeschuldigte R. in der Diskothek „Seven“ in Saarbrücken wieder aufeinander getroffen sein, wobei der Angeschuldigte R. den Geschädigten wegen des Geschehens an der Diskothek „Blau“ verbal aggressiv angegangen sein soll. Die Situation soll nun durch Dritte entschärft worden sein, wobei durch einen Dritten der Angeschuldigte R. aber schon ausdrücklich auf den Umstand hingewiesen worden sein soll, dass der Geschädigte eine Kopfverletzung habe und deshalb weitere Verletzungen für diesen gefährlich sein könnten. 

Tatsächlich war dem Geschädigten aufgrund einer früheren Verletzung bereits eine künstliche Schädelplatte implantiert worden. Am Morgen des 16.06.2018 sollen der Geschädigte und der Angeschuldigte R. nochmals zufällig am Beethovenplatz zusammen getroffen sein, wobei der Angeschuldigte R. sich gegenüber dem Geschädigten wieder aggressiv verhalten haben soll. Der Geschädigte soll nunmehr genervt reagiert und dem Angeschuldigten R. einen Schlag versetzt haben, wodurch dieser leicht verletzt worden sein soll. Hiernach soll der Angeschuldigte R. sich in eine in der Nähe befindliche Shisha-Bar begeben haben, um Unterstützer zu gewinnen, um sich an dem Geschädigten zu rächen. 

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