Die saarländische Verfassung soll widerstandsfähiger werden – und zwar grundlegend. SPD und CDU im Saarländischen Landtag wollen in der kommenden Woche ein umfassendes Reformpaket in zweiter und dritter Lesung verabschieden, das die Landesverfassung an mehreren zentralen Stellen verändert. Eine neue Präambel, ein gestärkter Verfassungsgerichtshof und neue Staatsziele gegen Antisemitismus und Antiziganismus bilden die Kernelemente des sogenannten Resilienzpakets.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon ordnete das Vorhaben historisch ein: „Wir ziehen Lehren aus unserer Geschichte und stärken unsere Verfassung genau dort, wo sie Orientierung geben und im Ernstfall wehrhaft sein muss: mit der Wiedereinführung einer Präambel, einem widerstandsfähigeren Verfassungsgerichtshof sowie neuen Staatszielen gegen Antisemitismus und Antiziganismus.“ Der Entwurf geht auf eine breite Anhörung zurück, in deren Folge die Fraktionen den ursprünglichen Text aus der ersten Lesung inhaltlich weiterentwickelt haben.
Besonderes Gewicht legen die Koalitionsfraktionen auf die Wiedereinführung einer Präambel, die bewusst an die Verfassungstradition von 1947 anknüpft. Ergänzt wurde sie um den Verweis auf die historische Erfahrung von Gewalt- und Willkürherrschaft. Neu aufgenommen ist zudem eine ausdrückliche Bindung an die Europäische Menschenrechtskonvention. Commerçon begründete diesen Schritt mit den zunehmenden Angriffen auf internationale Menschenrechtsstandards. Auch ein Gottesbezug findet sich im überarbeiteten Entwurf – allerdings nicht als religiöses Bekenntnis des Staates, wie Commerçon betonte, sondern als Ausdruck der „Verantwortung staatlichen Handelns vor übergeordneten ethischen Maßstäben auf der Grundlage unseres religiösen, aber auch unseres humanistischen Erbes“. Vertreterinnen und Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinde sowie muslimischer Religionsgemeinschaften hatten sich in der Anhörung gemeinsam für eine solche Formulierung ausgesprochen und einen Vorschlag eingebracht, der in den Entwurf einfloss.
Der zweite große Baustein betrifft den Verfassungsgerichtshof. Kira Braun, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, verwies auf die Erfahrungen anderer Länder: „Eine Verfassung muss nicht nur im politischen Alltag funktionieren. Sie muss auch dann tragen, wenn demokratische Institutionen unter Druck geraten, wie man es zurzeit in vielen anderen Ländern beobachten kann. Genau dafür machen wir den Verfassungsgerichtshof widerstandsfähiger.“ Konkret werden die Regeln zur Wahl der Richterinnen und Richter so ausgestaltet, dass Blockaden künftig vermieden werden und das Gericht dauerhaft handlungsfähig bleibt. Darüber hinaus wird verfassungsrechtlich klargestellt, dass Entscheidungen über die Nichtigkeit von Rechtsvorschriften Gesetzeskraft entfalten – eine Norm, die bislang nur einfachgesetzlich im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof verankert war.
Mit dem dritten Element des Pakets setzen die Koalitionsfraktionen ein deutliches Zeichen für den Schutz jüdischen Lebens. Der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wird als Staatsziel in der Verfassung verankert. Braun verwies auf den massiven Anstieg antisemitischer Straftaten: „Der Schutz jüdischen Lebens und der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sind Ausdruck unserer historischen Verantwortung und unseres Selbstverständnisses als demokratischer Rechtsstaat.“ Damit geht das Saarland über symbolische Bekenntnisse hinaus und verankert den Schutz vor diesen Formen der Diskriminierung auf der höchsten Ebene der Landesgesetzgebung.
Die Abstimmung im Plenum des Saarländischen Landtags steht in der kommenden Woche an. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – eine Hürde, die SPD und CDU mit ihrer gemeinsamen Stimmenzahl nehmen können. Ob sich weitere Fraktionen dem Vorhaben anschließen, dürfte die Debatte zeigen.



















