Archivbild Homburg Stadt
Anzeige

Länder und Kommunen sollen mehr Entscheidungsspielräume zur klima- und umweltfreundlichen Gestaltung des Verkehrs vor Ort erhalten – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das sieht eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes vor, die das Bundeskabinett beschlossen hat.

Gemäß Koalitionsvertrag ist das Straßenverkehrsrecht so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Ländern und Kommunen sollen damit weitere Entscheidungsspielräume eröffnet werden.

Anzeige

Aus dem Koalitionsvertrag: „Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.“

Das Straßenverkehrsgesetz setzt einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen die Bundesministerien mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen für die Landesverkehrsbehörden erlassen können. Es enthält keine konkreten Verkehrsregeln und auch keine unmittelbaren Maßgaben für die Behörden, die das Verkehrsrecht vor Ort umsetzen. Im Straßenverkehrsgesetz werden für die Bundesregierung neue Möglichkeiten geschaffen, künftig auch Verordnungen zu erlassen, die der Verbesserung des Klima- und Umweltschutzes, dem Schutz der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung dienen.

Anzeige

Diese Schutzziele stehen nunmehr gleichberechtigt neben den Zielen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, die auch weiter zu berücksichtigen sind. Ländern und Kommunen werden damit weitere Entscheidungsspielräume eröffnet. Diese Spielräume werden durch eine Weiterentwicklung der Straßenverkehrs-Ordnung in konkreten Regelungen zur Anwendung vor Ort umgesetzt.

Dies betrifft

  • die flexiblere Anordnung von Bewohnerparken dort, wo Parkraummangel droht oder bereits besteht. Hier sollen die zur Verfügung stehenden Parkflächen künftig leichter – vollständig oder zeitlich beschränkt – für Anwohner und sonstige Berechtigte reserviert und entsprechend gekennzeichnet werden können;
  • die erleichterte Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienbusse und befristet zur Erprobung neuer Mobilitätsformen (wie zum Beispiel elektrisch betriebene Fahrzeuge);
  • die Bereitstellung angemessener Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr;
  • erleichterte Tempo-30-Regelungen an Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Das Straßenverkehrsgesetz muss nun von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. In einem zweiten Schritt wird die neue Ermächtigungsgrundlage zum Erlass konkreter Maßnahmen durch eine Verordnung ausgefüllt, die die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt. Das BMDV hat hierzu einen entsprechenden StVO-Entwurf erarbeitet, der nun mit den Ländern abgestimmt wird. Ziel ist eine Verabschiedung im Bundesrat noch in diesem Jahr.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein