St. Ingbert (ots) – Die Polizei St. Ingbert will in den kommenden Wochen Elektrokleinstfahrzeuge verstärkt kontrollieren. Dabei weist sie auf typische Fehler im Umgang mit E-Scootern hin.
E-Stehroller dürfen nicht in der Fußgängerzone fahren. Wer dort unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen. Auf einem Elektroroller darf außerdem nur eine Person fahren.
Die Polizei erinnert zudem daran, dass E-Scooter versicherungspflichtig sind und ein Kennzeichen brauchen. Sie dürfen bauartbedingt höchstens 20 km/h schnell sein. Schnellere Fahrzeuge dürfen nicht als E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

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